Ladestation für E-Autos: Was Vermieter wissen sollten

Wallbox / Ladestation

E-Mobilität gewinnt seit den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung für unseren Alltag, nicht zuletzt aufgrund der steigenden Spritpreise. Es steht fest, dass die Ladestationen wichtiger werden und sich auch Vermieter mit diesem Thema auseinandersetzen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Was Sie als Vermieter über den Rechtsanspruch wissen müssen und wie Sie damit umgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

E-Auto Ladestation: Diesen Anspruch haben Mieter

Die Wende zur E-Mobilität verlangt nach einer weiter fortgeschrittenen Infrastruktur der Ladestationen. In diesem Zuge wurde im September 2020 das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität beschlossen, welches dem Mieter im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes den Anspruch auf eine Ladestation erteilt.

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Welche Voraussetzungen müssen gelten?

Um einen Anspruch auf die Installation einer Ladestation zu haben, muss Ihrem Mieter laut Mietvertrag ein Stellplatz zustehen. Sollte dies nicht der Fall sein, sind Sie als Vermieter auch nicht dazu verpflichtet, ihm eine Ladestation zu gewähren.

Wer finanziert die Installation?

Sowohl die Anschaffung der Wallbox als auch die Installation zahlt der Mieter selbst. Sie als Vermieter müssen dem lediglich zustimmen, dass der vermietete Stellplatz dafür genutzt werden darf. Jedoch steht es dem Mieter beim Auszug zu, die Wallbox mitzunehmen, falls Sie diese nicht abkaufen möchten.

Nutzung von Ladestationen im Mehrfamilienhaus

Sollten sich mehrere Ihrer Mieter für eine E-Ladestation interessieren, kann eine gemeinschaftliche Anschaffung und Nutzung sinnvoll sein. E-Autos müssen nicht permanent geladen werden, weshalb dies finanziell für alle am günstigsten wäre. Sie sollten jedoch vorab klären und schriftlich festhalten, welche Mieter Zugang zu der Station haben und wie Sie die Erfassung und Abrechnung der Stromtankrechnung umsetzen. Im besten Fall klären Sie ebenfalls vorab, zu welchen Uhrzeiten die Ladestation jeweils von den Mietern genutzt wird.

Welche technischen Voraussetzungen muss ich beachten?

Sollten mehrere Ihrer Mieter darauf bestehen, jeweils eigene Ladestationen installieren zu lassen, ist zu prüfen, welchem Standard die Elektroinstallation in Ihrem Mietshaus entspricht. In älteren Mietshäusern kann es ansonsten zu einer Überlastung der Elektroanlage führen.

Gegebenenfalls müssen aus diesem Grund weitere Arbeiten vorgenommen werden, wie beispielsweise einen neuen Trafo einzubauen. Bestimmte Arbeiten können jedoch nur von dazu berechtigten Energieversorgern in Angriff genommen werden. Ihre Mieter sind in diesen Fällen nicht dazu berechtigt, das finanziell vorteilhaftere Unternehmen zu beauftragen, sie können also nicht frei wählen, auch wenn Sie die Kosten dafür übernehmen.

Stets sollten Sie berücksichtigen, dass weitere Mieter in Zukunft Interesse an der Installation einer Wallbox haben können. Auch wenn dies nicht zum selben Zeitpunkt eintrifft, sollten solche Anlagen gewählt werden, dass weitere Mieter die gleichen Voraussetzungen haben, um eine eigene Wallbox zu installieren, ohne die Elektroanlage des Miethauses zu überlasten.
Die Mieter können also nicht auf eine bestimmte Anlage bestehen, wenn diese Voraussetzung, jedem Mieter gerecht zu werden, dadurch nicht erfüllt werden kann.

Sie haben einer Installation zugestimmt – was ist tun zu tun?

Grundsätzlich besteht in der Installation einer Ladestation für E-Autos kein hoher Aufwand, sofern die Haustechnik dem modernen Standard entspricht.

Bevor eine Installation der E-Ladestation vorgenommen wird, sollten Sie einen Standortcheck durchführen lassen, damit ein Experte ortsabhängige Alternativen ausarbeiten kann. Ist eine Entscheidung gefallen, wird zuerst einmal der Netzbetreiber von dem entsprechenden Unternehmen informiert, um das Vorhaben zu genehmigen.

Wie hoch sind die Kosten einer Installation?

Abhängig von der Ausstattung, Zahl der Anschlüsse und der Ladeleistung liegen die Preise einer Wallbox zwischen 500EUR bis 2500EUR. Diese Kosten werden wie bereits erwähnt von den Mietern beziehungsweise von den Nutzern übernommen, wobei solche Vorhaben oftmals von Förderprogrammen unterstützt werden.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Abrechnung erfolgen soll, sobald die Mieter ihre E-Autos erfolgreich laden können. Diese hängen sowohl von örtlichen Gegebenheiten als auch von der Nutzungsart ab.

Zuerst einmal kann die individuelle Erfassung des Verbrauchs und die Stromtankabrechnung über den Wohnungszähler oder über einen Zähler des Versorgers erfolgen.

Der Stromverbrauch kann auch mithilfe eines MID-konformen Stromzählers dem einzelnen Nutzer exakt zugeordnet werden, dann erfolgt die Abrechnung über den Allgemeinstrom ebenfalls.

Damit man Nutzer identifizieren kann, die jeweils eine Ladestation gemeinschaftlich nutzen, benötigen Sie RFID-Karten.

Häufig lohnt es sich, einen separaten Stromzähler des Versorgers zu nutzen, wenn dieser einen günstigen Autostromtarif anbietet.

Welche Vorteile hat die Installation für den Vermieter?

Die Zahl der E-Auto Nutzer steigt und somit wollen immer mehr Mieter Ihren Anspruch auf eine Ladestation geltend machen, sofern sie laut Mietvertrag einen Stellplatz zur Verfügung haben.

Entsprechende Vorkehrungen sind nicht allein sinnvoll, um darauf vorbereitet zu sein, dass in Zukunft häufiger Anträge auf eine Wallbox gestellt werden. Auch wenn Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, die Installation und die Ladestationen zu finanzieren, würde sich dies bereits positiv auf die Attraktivität der Wohnungsanzeige auswirken.

Sobald ein Mieter auszieht, der Nutzer einer Ladestation war und diese bezahlt hat, kann er sie mitnehmen. Zusätzlich haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine Ablösesumme zu vereinbaren, um sich den zusätzlichen Aufwand einer weiteren Installation zu sparen. Bei einer Neuvermietung kann sich dies entsprechend in einer höheren Miete widerspiegeln.

Fazit – Was Sie als Vermieter wissen sollten

Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Ihre Mieter laut dem im September 2020 beschlossenen Gesetz einen Anspruch auf eine Ladestation für ihr E-Auto haben, sofern ihnen laut Mietvertrag ein Stellplatz zusteht. Ihre Pflicht ist es also, einem Antrag auf eine Wallbox in diesem Fall zuzustimmen, falls es keinen triftigen Grund gegen eine Installation gibt.

Sollten die Mieter einen Antrag stellen, sind sie auch für die Finanzierung der Installation zuständig. Bevor Sie den Antrag bestätigen, sollten Sie jedoch prüfen, inwieweit andere Mieter noch die Möglichkeit haben, in Zukunft eine Ladestation installieren zu lassen. Haben Sie deshalb stets die örtlichen Begebenheiten im Blick. Die Mieter haben lediglich Anspruch auf eine Installation, die Entscheidung für die technische Umsetzung und das Unternehmen liegt bei Ihnen.

Sie sollten als Vermieter darauf vorbereitet sein, dass Sie zukünftig häufiger Nachfragen und Anträge auf Ladestationen erhalten werden. Sinnvoll ist es daher, sich möglicherweise schon im Voraus Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

Ein Kommentar zu “Ladestation für E-Autos: Was Vermieter wissen sollten”

  1. Danke für den Tipp, einen separaten Stromzähler des Versorgers zu nutzen! Mein Mann will sich für unser E-Auto eine Wallbox einbauen lassen. Für eine Förderung von Wallboxen suchen wir uns zuerst noch einen geeigneten Elektrotechniker.

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