Grundsätzlich ist es Vermietern untersagt, einen Zweitschlüssel für vermietete Wohnungen zu behalten. Der Gesetzgeber schreibt die Übergabe aller Schlüssel an den Mieter vor. Was die Gesetze festlegen und in welchen Fällen Zweitschlüssel für den Zugang zu Wohnungsbereichen genutzt werden dürfen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Das Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung
Gerade sorgsamen und verantwortungsbewussten Mietern kann der Gedanke kommen, einen Zweitschlüssel zu behalten. Der Gesetzgeber schiebt dem jedoch einen Riegel vor. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist am Anfang des Grundgesetzes im Artikel 13 festgelegt. Der Schutz des privaten Wohnraums ist ein derart hohes Gut, dass selbst Polizeibeamte eine richterliche Verfügung benötigen oder eine dringliche Gefahrensituation vorliegen muss. Liegt beides nicht vor, so dürfen sich die Ordnungshüter ohne eine Erlaubnis und Einladung des Mieters keinen Zutritt verschaffen.
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Diese Unverletzlichkeit der Wohnung wird auch in Bezug auf Mietverhältnisse umgesetzt. Für Vermieter bedeutet dies, dass Sie bei der Übergabe der Wohnung sämtliche Schlüssel übergeben müssen. Vollständig ist die Übergabe erst, wenn neben den Wohnungsschlüsseln die Schlüssel für den Briefkasten und gemietete Bereiche auf Dachböden und Wohnungskeller übergeben wurden. Es ist den Vermietern allein dann erlaubt, die Wohnbereiche von Mietern zu betreten, sofern dies im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, der Mieter seinen Vermieter selbst hereinbittet oder ein Termin abgesprochen wurde, zu dem der Mieter eintreten soll.
In diesen Notsituationen ist der Zugang gefragt
Solche Vereinbarungen ergeben sich oftmals, beim Stromablesen, Reparaturen und der Prüfung des Wasserverbrauchs. Mieter müssen an solchen Terminen nicht selbst anwesend sein. Sie können wie beschrieben einen Termin vereinbaren und einen Schlüssel an den Nachbarn übergeben, der den Mieter zum vereinbarten Termin hereinlassen kann. Manche Mieter einigen sich mit ihren Vermietern darauf, dass dieser aus praktischen Gründen einen Zweitschlüssel zur Wohnung behalten soll. Selbst falls ein Mieter einen solchen Zweitschlüssel haben sollte, darf er nur mit Zustimmung des Mieters in die Wohnung.
Ähnlich wie Polizeibeamte sich bei drohenden Gefahrensituationen in bestimmten Fällen Zutritt zu Wohnbereichen verschaffen dürfen, gibt es bei Mietern akute Notfallsituationen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Gasleistung oder Wasserrohr im Gebäude beschädigt wurde und ein sofortiger Eingriff notwendig ist. Es kann passieren, dass der Mieter zu dem Zeitpunkt nicht vor Ort und auch nicht erreichbar ist. In dem Fall müssen Sie versuchen, den Mieter zu erreichen und dürfen sich auch ohne Erlaubnis Zutritt verschaffen. Da derartige Notfallsituationen unvorhergesehen auftreten, kann es sinnvoll sein, dass Mieter bei längerer Abwesenheit einen Zweitschlüssel zu deponieren. Sobald das Mietverhältnis endet, muss der Mieter sämtliche Schlüssel an den Vermieter zurückgeben.
Wer als Vermieter Wohnungsschlüssel einbehält, handelt sich Probleme ein!
Manche Mieter wissen nicht, in was für eine ungute Situation sie sich durch das Einbehalten von Wohnungsschlüsseln bringen. Falls Mieter sich damit ohne eine begründete Notfallsituation Zutritt zur Wohnung verschaffen, ist dies nicht zulässig. Ein solcher Zutritt kann vom Mieter als Hausfriedensbruch angezeigt werden. Ein solches Vergehen kann – selbst falls es gut gemeint war – empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Sobald der Mieter erfährt, dass Vermieter die Wohnung unberechtigt betreten haben, ergibt sich daraus ein Sonderkündigungsrecht auf Seiten des Mieters. Falls ein Mieter das Mietverhältnis direkt beendet, steht die Wohnung im Zweifelsfall leer, bis Sie einen neuen Mieter finden. Selbst wenn Sie einen Zweitschlüssel behalten und die Wohnung zu keinem Zeitpunkt betreten sollten, während das Mietverhältnis läuft, kann allein das Einbehalten von Schlüsseln zu Schwierigkeiten führen. Der Mieter kann die Herausgabe fordern und darf im Notfall selbsttätig die Schlösser austauschen, um den Schutz seiner Privatsphäre zu garantieren.
Wie man den Wohnungszugang für Notfälle richtig regelt
Mieter müssen keinen Zweitschlüssel in die Hände ihrer Vermieter geben. Sie können und sollten während längerer Abwesenheitsphasen einen Schlüssel beim Nachbarn im Haus platzieren, an einen Freund oder Verwandten übergeben, der im Ort erreichbar ist. Wichtig ist es, dass der Mieter Sie als Vermieter darüber informiert, wo sie in Notfallsituationen an diesen Zugangsschlüssel kommen. Falls Ihr Mieter länger nicht erreichbar ist und keinerlei Hinweis hinterlassen hat, wie sie in die Wohnung gelangen, können Sie bei begründeten Gefahrensituationen die Tür durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen und die entstandenen Kosten für die Türöffnung dem Mieter in Rechnung stellen.
Der berühmte Schlüssel unter der Fußmatte kommt nicht allein in Filmen vor. Von manchen älteren Menschen werden Zweitschlüssel in Blumentöpfen und an einsichtigen Plätzen vor der Tür platziert. Ein so unsicher platzierter Schlüssel bringt mehr Probleme ein, als dass er Schwierigkeiten vermeidet. Sobald der Nutzer einmal beim Hervorholen des Schlüssels von den falschen Menschen beobachtet wird, verschaffen sich Diebe Zutritt und die Versicherung schaltet auf stur. Raten Sie Ihrem Mieter in jedem Fall von einer solchen Praxis ab und sprechen Sie eine sinnvolle Lösung ab.
Falls Ihr Mieter Bedenken gegen eine Verwahrung hat und keinen vertrauenswürdigen Nachbarn oder Bekannten vor Ort findet, tut ein versiegelter Umschlag seine Dienste. Diesen verwahren Sie als Vermieter und öffnen ihn allein in Notsituationen oder in Absprache mit Mietern. Der Mieter kann Ihnen die Öffnung per Kurznachricht erlauben, falls Dinge in der Wohnung gewartet und repariert werden müssen. In dem Fall haben Sie die Erlaubnis schriftlich.
Auch Wohnungskeller, gemietete Garagen und Briefkästen sind geschützt
Der Schutz der Privatsphäre des Mieters erstreckt sich neben den Wohnbereichen auf sämtliche Raumbereiche, die das Mietverhältnis mit einschließt oder die gesondert gemietet wurden. Falls Sie Ihrem Mieter eine zusätzliche Garage vermieten, müssen Vermieter sämtliche Schlüssel überreichen. Sobald das Mietverhältnis beginnt und der Mieter Ihnen das Geld überweist, dürfen Sie sich allein mit Einverständnis des Mieters Zugang zu den Bereichen verschaffen. Für erfahrene Vermieter ist die Achtung dieser Bereiche eine Selbstverständlichkeit.
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