Neue Pflichten ab 2027: Was Vermieter und Mieter über fernablesbare Zähler wissen müssen

Im Jahr 2021 wurde die Heizkostenverordnung (HKVO) geändert, um die Energieeffizienz zu steigern und den Klimaschutz zu fördern. Eine zentrale Neuerung dieser Verordnung betrifft die Pflicht zur Installation fernablesbarer Zähler. Ab 2027 müssen alle Zähler für Heiz- und Warmwasserkosten fernablesbar sein. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Daten und Fakten zusammen, die Vermieter und Mieter kennen sollten.

Wichtige Fristen und Übergangszeiten

  • 31. Dezember 2026: Ende der Übergangsfrist. Bis zu diesem Datum müssen alle bestehenden Zähler auf fernablesbare Messtechnik umgerüstet werden.
  • Ab 2027: Alle neu installierten Zähler müssen fernablesbar sein. Dies betrifft Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler.
  • 31. Dezember 2031: Bestehende fernablesbare Zähler müssen bis zu diesem Datum interoperabel und Smart-Meter-Gateway-kompatibel (SMGW-kompatibel) sein.

Definition und Anforderungen an die Zähler

  • Fernablesbarkeit: Zähler, die ohne Betreten der Wohneinheiten abgelesen werden können. Dies erfolgt über Funk, wobei Walk-by- und Drive-by-Verfahren möglich sind.
  • Smart-Meter-Gateway (SMGW): Ermöglicht die stichtaggenaue Ablesung und verschlüsselte Übertragung der Verbrauchsdaten. Die tatsächliche Nutzung eines SMGW ist jedoch nicht verpflichtend, nur die Möglichkeit der Anbindung.
  • Interoperabilität: Die Zähler müssen mit Geräten anderer Hersteller kompatibel sein, um den Wechsel des Messdienstleisters ohne Austausch der Geräte zu ermöglichen.

Ausnahmen

Es gibt wenige Ausnahmen von der Pflicht zur Installation fernablesbarer Zähler:

  • Unbillige Härte: Wenn die Installation aufgrund technischer Umstände, unangemessenen Aufwands oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.

Zusätzliche Verpflichtungen und Informationen

  • Unterjährige Verbrauchsinformationen (uVi): Ab 2027 müssen Vermieter den Mietern monatlich Verbrauchsinformationen übermitteln. Diese Informationen umfassen:
    • Verbrauch in Kilowattstunden (kWh)
    • Vergleich zum Vormonat und Vorjahresmonat
    • Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch ähnlicher Haushalte
  • Kostenumlage: Die Anschaffungskosten für fernablesbare Zähler können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings ist die Miete der Zähler umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag entsprechend vereinbart ist.

Kürzungsrecht bei Nichtbeachtung

Mieter haben das Recht, die Heizkostenabrechnung zu kürzen, wenn Vermieter die Vorgaben der HKVO nicht einhalten:

  • 3 % Kürzung: Bei fehlender Installation fernablesbarer Zähler oder unvollständiger monatlicher Verbrauchsinformation.
  • 15 % Kürzung: Bei nicht vorschriftsmäßiger verbrauchsabhängiger Kostenabrechnung.
  • Bis zu 21 % Kürzung: Wenn mehrere der genannten Mängel vorliegen und die Kürzungen addiert werden.

Rechtlicher Hintergrund

Die Änderungen in der HKVO setzen die Vorgaben der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) um. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele 2030 zu leisten. Die häufigeren Verbrauchsinformationen sollen die Bewohner zu einem bewussteren und sparsameren Verbrauch anregen.

Fazit

Die Pflicht zur Installation fernablesbarer Zähler ab 2027 bringt erhebliche Veränderungen für Vermieter mit sich. Es ist wichtig, die Übergangsfristen und zusätzlichen Verpflichtungen zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine korrekte Heizkostenabrechnung sicherzustellen. Dies dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern trägt auch zu einer besseren Energieeffizienz und Kundenzufriedenheit bei.

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