So können Vermieter bei Messie-Mietern vorgehen

Messiwohnung

Einen Messie als Mieter zu haben, ist für Vermieter eine große Herausforderung. Das Horten von Gegenständen kann die Wohnung unbewohnbar machen und hohe Kosten für Entrümpelung und Sanierung verursachen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie als Vermieter mit einem Messie-Mieter umgehen und sich vor solchen Situationen schützen können.

Was ist das Messie-Syndrom?

Das Messie-Syndrom ist eine psychische Störung, bei der Betroffene unfähig sind, den Wert von Alltagsgegenständen realistisch einzuschätzen. Alles wird gesammelt, von Zeitungen bis hin zu alten Verpackungen, und nichts wird entsorgt. Wohnungen von Messies sind oft überfüllt, was zu Hygieneproblemen und Schäden an der Bausubstanz führen kann. In Deutschland sind etwa 2,5 Millionen Menschen betroffen.

Ursachen und Merkmale

Die Ursachen für das Messie-Syndrom sind vielfältig und oft mit traumatischen Erlebnissen verbunden. Betroffene haben Schwierigkeiten, sich von Dingen zu trennen, insbesondere wenn eine emotionale Bindung besteht. Diese Störung kann in allen sozialen Schichten auftreten.

Eine typische Messie-Wohnung ist überladen mit wertlosen Gegenständen, oft bis zu dem Punkt, dass Räume unbenutzbar werden und nur noch schmale Gänge übrig bleiben. In extremen Fällen können verrottende Lebensmittel und Müll zu Schimmel und Schädlingsbefall führen.

Schritte für Vermieter: So gehen Sie vor

Schritt 1: Gespräch suchen

Das erste, was Sie tun sollten, ist, das Gespräch mit Ihrem Mieter zu suchen. Oft ist den Betroffenen nicht bewusst, wie ernst die Lage ist. Bieten Sie Unterstützung an und informieren Sie über Hilfsangebote wie das Messie-Hilfe-Telefon (089-55064890). Eine Wohnungsbesichtigung, die Sie vorher ankündigen müssen, kann helfen, sich ein genaues Bild zu machen.

Schritt 2: Abmahnung und Kündigung

Hat das Gespräch keine Wirkung, ist der nächste Schritt die Abmahnung. Dokumentieren Sie die Verstöße genau und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung der Missstände. Kommt der Mieter der Aufforderung nicht nach, können Sie eine Kündigung aussprechen. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn die Mietsache erheblich gefährdet ist oder andere Mieter beeinträchtigt werden. Rechtliche Unterstützung ist hierbei empfehlenswert.

Schritt 3: Räumungsklage

Weigert sich der Mieter, nach einer Kündigung auszuziehen, bleibt nur die Räumungsklage. Diese kann beim Amtsgericht eingereicht werden und dauert meist mehrere Monate. Während des Verfahrens dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig räumen.

Schritt 4: Entrümpelung

Nach einem Auszug bleibt oft viel Müll zurück. Die Kosten für die Entrümpelung und eventuelle Sanierung können mehrere Tausend Euro betragen. Ein professionelles Entrümpelungsunternehmen ist meist die beste Wahl.

Was tun, wenn keine Kündigung möglich ist?

Wenn eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist, etwa weil die Miete pünktlich gezahlt wird und keine akute Gefährdung vorliegt, sollten Sie die Situation beobachten und gegebenenfalls Hilfe anbieten. In extremen Fällen können Sie das Betreuungsgericht oder zuständige Ämter wie das Gesundheits- oder Ordnungsamt informieren.

Wie können Vermieter sich schützen?

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters kann Ihnen zeigen, ob der potenzielle Mieter seine bisherigen Mietzahlungen zuverlässig geleistet hat.

Mietkaution

Eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei Kaltmieten bietet finanzielle Sicherheit. Diese Kaution kann bei Schäden an der Mietsache verwendet werden.

Versicherungen

Verschiedene Versicherungen können helfen, sich vor den Kosten durch Messie-Mieter zu schützen. Dazu gehören Wohngebäudeversicherungen, Vermieter-Rechtsschutzversicherungen und Mietausfallversicherungen. Überprüfen Sie, welche Risiken Ihre bestehenden Versicherungen abdecken, und ergänzen Sie diese gegebenenfalls.

Fazit

Ein Messie-Mieter kann erhebliche Herausforderungen und Kosten verursachen. Wichtig ist, frühzeitig das Gespräch zu suchen und Hilfe anzubieten. Wenn das nicht ausreicht, sind Abmahnungen, Kündigungen und Räumungsklagen die nächsten Schritte. Mit vorbeugenden Maßnahmen wie Mietkautionen und entsprechenden Versicherungen können Sie sich besser schützen.

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