Schimmel in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten für Vermieter

Schimmel

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie als Vermieter richtig auf Schimmelbefall reagieren, welche Maßnahmen erforderlich sind und wer die Kosten für die Beseitigung trägt.

Schimmel in der Wohnung ist ein häufiges Problem, das nicht nur zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führt, sondern auch gesundheitliche Risiken birgt. Sobald Ihr Mieter Schimmelbefall meldet, müssen Sie als Vermieter schnell handeln – doch wer ist eigentlich für die Beseitigung verantwortlich? Und wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

Wie entsteht Schimmel in der Wohnung?

Schimmel bildet sich überall dort, wo Feuchtigkeit nicht richtig abgeleitet wird. Die Ursachen lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:

1. Baumängel als Ursache

Schimmel kann durch bauliche Probleme entstehen, wenn Feuchtigkeit in die Wände eindringt. Häufige Ursachen sind:

Undichte Dächer oder Fassaden
Schlecht isolierte Fenster oder Wärmebrücken
Feuchtigkeit in Neubauten (durch unzureichend ausgetrocknete Baustoffe)

💡 Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Gebäude gut isoliert ist, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

2. Falsches Verhalten des Mieters

Schimmel kann auch durch unzureichendes Lüften oder Heizen entstehen. Typische Fehler sind:

Dauerhaft geschlossene Fenster – führt zu hoher Luftfeuchtigkeit
Zu dicht an der Wand stehende Möbel – verhindert Luftzirkulation
Feuchte Wäsche in der Wohnung trocknen – erhöht die Luftfeuchtigkeit massiv


Gesundheitsrisiken durch Schimmel

Schimmelsporen gelangen in die Luft und können verschiedene gesundheitliche Beschwerden verursachen, darunter:

🔸 Reizungen der Atemwege
🔸 Allergische Reaktionen
🔸 Kopfschmerzen und Müdigkeit
🔸 Verschlimmerung von Asthma oder bestehenden Lungenerkrankungen

Schimmelbefall ist also nicht nur ein optisches oder bautechnisches Problem, sondern auch ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko. Deshalb sollte er umgehend entfernt werden.


Schimmel vorbeugen: Tipps für Vermieter und Mieter

Als Vermieter können Sie das Risiko für Schimmel in Ihren Mietobjekten verringern, indem Sie:

Regelmäßige Wartungen durchführen (Dach, Fassade, Fenster)
Mieter über richtiges Lüften & Heizen informieren
Bauliche Maßnahmen ergreifen (z. B. bessere Dämmung, Lüftungssysteme)

Empfohlene Lüftungszeiten für Mieter:

  • Winter: 3–5 Minuten Stoßlüften
  • Sommer: 10–15 Minuten
  • Nach dem Duschen oder Kochen: Sofortiges Lüften

💡 Tipp: Stellen Sie Ihren Mietern eine schriftliche Anleitung zum richtigen Lüften und Heizen zur Verfügung.


Wann dürfen Mieter die Miete mindern?

Nicht jeder Schimmelfall berechtigt automatisch zur Mietminderung. Entscheidend ist die Ursache des Befalls:

✔ Mietminderung ist möglich, wenn:

✅ Der Schimmel durch bauliche Mängel entstanden ist
✅ Der Mieter trotz korrekten Lüftens und Heizens betroffen ist
✅ Der Befall erheblich ist und Wohnräume unbenutzbar macht

📌 Gerichtsurteile zur Mietminderung wegen Schimmel:

  • 10–20 % Mietminderung, wenn einzelne Räume betroffen sind
  • 50 % Mietminderung, wenn das Schlafzimmer stark betroffen ist
  • 100 % Mietminderung, wenn die Wohnung unbewohnbar ist

❌ Keine Mietminderung, wenn:

🚫 Der Mieter durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten den Schimmel selbst verursacht hat
🚫 Die Wohnung baulich einwandfrei ist und der Mieter feuchte Wäsche in der Wohnung trocknet


Fristlose Kündigung wegen Schimmel?

Ein Mieter kann wegen Schimmel nicht sofort fristlos kündigen. Er muss dem Vermieter erst eine Frist zur Beseitigung setzen.

🔹 Schritt 1: Mieter meldet den Schimmel schriftlich
🔹 Schritt 2: Vermieter reagiert und leitet Maßnahmen ein
🔹 Schritt 3: Keine Reaktion? Mieter kann abmahnen
🔹 Schritt 4: Nur bei erheblichem Gesundheitsrisiko ist eine fristlose Kündigung möglich

💡 Achtung: Wenn der Mieter nachweislich gesundheitliche Schäden durch den Schimmel erleidet (z. B. Asthma-Anfälle), kann ein toxikologisches Gutachten die Grundlage für eine fristlose Kündigung sein.


Wer trägt die Kosten für die Beseitigung?

Die Verantwortung für die Schimmelbeseitigung hängt von der Ursache ab.

UrsacheWer zahlt?
Baulicher Mangel (z. B. undichte Fassade)Vermieter
Falsches Lüften & Heizen durch den MieterMieter
Feuchtigkeit im NeubauVermieter
Rohrbruch oder WasserschadenGebäudeversicherung / Vermieter

Fachfirma beauftragen oder selbst beseitigen?

Leichter Befall (z. B. an Silikonfugen) → Kann mit speziellen Schimmelentfernern selbst beseitigt werden
Großflächiger Befall → Sollte durch eine Fachfirma behoben werden

💡 Tipp: Lassen Sie die Ursache immer von einem Bausachverständigen prüfen, um Streitigkeiten zu vermeiden.


Fazit: Schnelles Handeln schützt vor größeren Schäden

Schimmel ist ein Mangel der Mietsache und sollte nicht ignoriert werden
Bauliche Mängel sind Vermietersache – falsches Lüften geht zu Lasten des Mieters
Mietminderung ist möglich, wenn der Schimmel nicht durch Fehlverhalten des Mieters entstanden ist
Eine fristlose Kündigung ist nur bei erheblichem Gesundheitsrisiko zulässig
Reagieren Sie schnell, um größere Schäden und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden

💡 Tipp: Regelmäßige Inspektionen und klare Kommunikation mit Mietern helfen, Schimmelprobleme zu verhindern und ein gutes Mietverhältnis aufrechtzuerhalten.

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