Die Mietkaution ist in vielen Mietverträgen vorgesehen – doch wann genau muss sie gezahlt werden? Und darf der Mieter die Summe auch in Raten begleichen? In diesem Artikel erklären wir, was das Gesetz dazu sagt und welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben.
Wann ist die Mietkaution fällig?
Die Mietkaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, sofern sie im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Regel wird sie zusammen mit der ersten Miete verlangt – eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorauszahlung vor Vertragsbeginn besteht jedoch nicht.
Wichtig: Die Kaution darf nur verlangt werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist.
Gesetzliche Regelung zur Ratenzahlung (§ 551 Abs. 2 BGB)
Laut § 551 Abs. 2 BGB hat der Mieter das Recht auf Ratenzahlung – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Die gesetzlich erlaubte Aufteilung sieht vor:
- Die Kaution wird in drei gleichen Monatsraten gezahlt.
- Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Die zweite und dritte Rate folgen jeweils mit den nächsten Mietzahlungen.
Vermieter dürfen dieses Recht nicht ausschließen oder einschränken – entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam.
Hier erhalten Sie ein kostenloses Mietkautionskonto
Muss der Vermieter eine Ratenzahlung akzeptieren?
Ja. Der Mieter kann die gesetzliche Ratenzahlung einseitig in Anspruch nehmen. Der Vermieter muss diese akzeptieren, auch wenn im Mietvertrag eine Einmalzahlung vereinbart wurde.
Weigert sich der Vermieter, kann der Mieter die Zahlung auf die gesetzlich vorgesehenen Raten aufteilen – rechtlich ist er damit auf der sicheren Seite.
Was passiert bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung?
Zahlt der Mieter die Kaution nicht vollständig oder nicht fristgerecht, kann der Vermieter im Extremfall eine fristlose Kündigung aussprechen – insbesondere, wenn die Nichtzahlung einer Vertragsverletzung gleichkommt.
Allerdings ist hierfür in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Eine sofortige Kündigung ohne Frist ist nur unter besonderen Umständen zulässig.
Tipps für Mieter: So klappt die Ratenzahlung
- Verweise im Gespräch oder Schreiben an den Vermieter ausdrücklich auf § 551 Abs. 2 BGB.
- Halte die Zahlungstermine schriftlich fest und dokumentiere deine Überweisungen.
- Plane die monatliche Belastung frühzeitig ein – gerade bei Umzügen entstehen viele Zusatzkosten.
Tipps für Vermieter: So sichern Sie sich korrekt ab
- Vermeide unzulässige Vertragsklauseln zur Einmalzahlung – halte dich an die gesetzlichen Vorgaben.
- Dokumentiere den Zahlungseingang jeder Rate genau – das hilft bei Streitigkeiten.
- Verweise im Mietvertrag auf die Möglichkeit der Ratenzahlung nach § 551 BGB – das schafft Transparenz.
Fazit
Die Mietkaution darf nicht nur in einer Summe, sondern auch in gesetzlich erlaubten drei Raten gezahlt werden – das ist ein Recht des Mieters, das Vermieter respektieren müssen. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, verhindert Konflikte und schafft ein faires Mietverhältnis für beide Seiten.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die rechtliche Beurteilung konkreter Sachverhalte sollte stets eine qualifizierte Rechtsberatung eingeholt werden.
Tipp: Ob in Raten oder auf einen Schlag – ein kostenloses Mietkautionskonto verwahrt die Kaution getrennt und verzinst.
Weitere Ratgeber zum Thema
Ein Kommentar zu “Zahlungsmodalitäten & Ratenzahlung der Mietkaution”