Hausflur und Treppenhaus: Was Mieter abstellen dürfen – und wo Vermieter einschreiten müssen

Treppenhaus

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses, aber auch der wichtigste Fluchtweg im Ernstfall. Regelmäßig führt die Frage, was im Hausflur stehen darf, zu heftigen Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern. Während die einen ihren Rollator oder Kinderwagen griffbereit haben möchten, fürchten die anderen eine Brandgefahr oder optische Verwahrlosung. Als Vermieter stehen Sie in der Pflicht, die Verkehrssicherungspflicht zu wahren, müssen aber auch die Lebensrealität und die Rechte Ihrer Mieter berücksichtigen. In diesem Leitfaden klären wir auf Basis aktueller Rechtsprechung, wo die Toleranz endet und die Sicherheit beginnt.

Der Hausflur als Fluchtweg: Brandschutz hat Vorrang

Die oberste Regel für jeden Flur und jedes Treppenhaus stammt aus dem Bauordnungsrecht: Flucht- und Rettungswege müssen in ihrer vollen Breite freigehalten werden. Das bedeutet, dass Gegenstände, die das Durchkommen behindern oder die Brandlast erhöhen, grundsätzlich nichts im Hausflur zu suchen haben.

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Was absolut verboten ist

Gegenstände, die leicht brennbar sind oder im Weg stehen, dürfen Sie als Vermieter strikt untersagen. Dazu gehören:

  • Schuhschränke und Kommoden: Diese verengen den Flur dauerhaft und bestehen oft aus brennbarem Holz oder Kunststoff.
  • Mülltonnen und gelbe Säcke: Neben der Brandgefahr spielen hier auch hygienische Aspekte (Geruch, Ungeziefer) eine Rolle.
  • Fahrräder: Diese gehören in den Keller oder auf dafür vorgesehene Stellplätze, da sie sperrig sind und Fluchtwege blockieren.

Ausnahmen aus Notwendigkeit: Kinderwagen und Rollatoren

Die Rechtsprechung ist in den letzten Jahren deutlich mieterfreundlicher geworden, wenn es um Hilfsmittel geht, auf die Bewohner angewiesen sind.

Der Kinderwagen

Mieter dürfen einen Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn sie darauf angewiesen sind und keine zumutbare Alternative besteht (z. B. wenn kein Aufzug vorhanden ist und die Wohnung in einem oberen Stockwerk liegt).

  • Voraussetzung: Der Kinderwagen darf den Fluchtweg nicht unzumutbar versperren. Ein Durchgang von mindestens 1,00 Meter Breite sollte im Regelfall frei bleiben.
  • Einschränkung: Wenn ein abschließbarer Abstellraum im Erdgeschoss vorhanden ist, kann der Vermieter verlangen, dass der Wagen dort geparkt wird.

Der Rollator und Rollstuhl

Ähnliches gilt für gehbehinderte Mieter. Ein Rollator darf im Treppenhaus geparkt werden, sofern er die Mitbewohner nicht massiv behindert. Der Mieter muss nicht erst mühsam Hilfe organisieren, um das Gerät in die Wohnung zu tragen.

Schuhe und Dekoration: Die Grauzone

Darf das Paar Wanderschuhe vor der Tür abtropfen? Hier ist die Rechtslage differenziert:

  • Schuhe: Ein gelegentliches Abstellen bei Regen oder Schnee wird oft als sozialadäquat geduldet. Dauerhaftes Lagern ganzer Schuhregale ist hingegen unzulässig.
  • Fußmatten: Diese gehören zum Standard und dürfen vor der Wohnungstür liegen, sofern sie keine Stolperfalle bilden.
  • Dekoration: Ein dezenter Türkranz ist erlaubt. Größere Dekorationen wie Bilder, Pflanzen oder jahreszeitliche Aufbauten (z. B. Weihnachtsbäume) können Sie als Vermieter aus Brandschutzgründen untersagen.

Die Hausordnung als Steuerungsinstrument

Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Sie klare Regeln in der Hausordnung fixieren. Diese darf die gesetzlichen Rechte der Mieter (wie beim Rollator) zwar nicht aushebeln, kann aber den Rahmen definieren.

Wichtig: Wenn Sie das Abstellen bestimmter Dinge jahrelang kommentarlos dulden, kann daraus eine „betriebliche Übung“ entstehen. Wenn Sie das Treppenhaus räumen lassen wollen, müssen Sie dies schriftlich ankündigen und allen Mietern die gleiche Frist setzen.


Checkliste: Ordnung und Sicherheit im Hausflur

  • [ ] Fluchtwegbreite prüfen: Bleibt überall ein Durchgang von mindestens 1,00 bis 1,20 Metern frei?
  • [ ] Brandschutz-Check: Befinden sich leicht entzündliche Materialien (Zeitungsstapel, Sperrmüll) im Flur?
  • [ ] Einzelfallprüfung: Ist der abgestellte Kinderwagen oder Rollator für den Mieter zwingend notwendig?
  • [ ] Hausordnung kontrollieren: Sind die Regeln zum Abstellen von Gegenständen klar und aktuell formuliert?
  • [ ] Gleichbehandlung: Gehen Sie gegen Verstöße bei allen Mietern gleichermaßen konsequent vor.
  • [ ] Alternative anbieten: Gibt es ungenutzte Räume im Erdgeschoss, die als Kinderwagen-Garage dienen könnten?
  • [ ] Schriftliche Ermahnung: Fordern Sie Mieter bei Verstößen mit Fristsetzung zur Entfernung der Gegenstände auf.

Fazit

Die Frage, was im Hausflur stehen darf, ist immer eine Abwägung zwischen individueller Freiheit und kollektiver Sicherheit. Als Vermieter fahren Sie am sichersten, wenn Sie beim Brandschutz keine Kompromisse machen, aber bei notwendigen Alltagshilfen wie Rollatoren pragmatische Lösungen suchen. Eine klare Kommunikation und eine präzise Hausordnung sind der beste Weg, um das Treppenhaus als sicheren und sauberen Ort für alle Bewohner zu erhalten.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Da Brandschutzverordnungen länderspezifisch variieren können, konsultieren Sie im Zweifel die örtliche Bauordnung oder einen Fachanwalt.

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