Mietrecht – Hausordnung

Ordnung im Haus

Die Hausordnung im Mehrfamilienhaus

Wie der Name bereits vermuten lässt, sorgt die Hausordnung für Ordnung im Mehrfamilienhaus und soll das Zusammenleben erleichtern. Daher gilt die Hausordnung selbstverständlich für alle Mieter, die im Haus wohnen. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Voraussetzungen für eine zulässige Hausordnung gelten und welche Vorschriften Sie sich nicht gefallen lassen müssen. 

Voraussetzungen für eine zulässige Hausordnung 

Zunächst einmal gibt es kein Gesetz, welches den Vermieter zu der Erstellung einer Hausordnung verpflichtet. Ist in Ihrem Haus eine Hausordnung vorhanden, ist diese für Sie als Mieter nur dann verbindlich, wenn diese in Ihrem Mietvertrag aufgeführt wird. Im Optimalfall erhalten Sie die Hausordnung bereits als Anhang zu Ihrem Mietvertrag. Das alleinige Aushängen der Hausordnung im Flur reicht nicht aus, um Ihnen zusätzliche Aufgaben zu übertragen, die Ihre gesetzlichen oder im Mietvertrag festgehaltenen Pflichten übersteigen.

Der Aushang darf in diesem Fall ausschließlich sogenannte ordnende Regelungen nennen. Hierzu gehören beispielsweise Regelungen zu Ruhezeiten, Nutzungsbestimmungen für Gemeinschaftsräume oder die Schließzeiten der Haustüre. 

Welche Regelungen darf die Hausordnung behandeln? 

Generell dürfen Punkte, die die Haussicherheit, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Außenanlagen, die Ruhezeiten und die Reinigung im und um das Haus, betreffen in der Hausordnung aufgeführt werden. 
Um die Sicherheit im Haus zu gewährleisten, ist es beispielsweise zulässig die Schließzeiten für die Haustüre oder das Freihalten von Fluchtwegen in der Hausordnung festzuhalten. Darüber hinaus kann die Hausordnung das Lagern von gefährlichen Stoffen in der Garage untersagen.

Ebenfalls zulässig ist ein Spielverbot für Kinder in bestimmten Bereichen des Hauses. Hinsichtlich der Gemeinschaftsräume sind das Festlegen von Uhrzeiten und bestimmten Bereichen, beispielsweise zum Aufhängen der Wäsche, gängige Punkte in vielen Hausordnungen. Die Hausordnung regelt darüber hinaus, wann und ob sich bewegliche Gegenstände, wie beispielsweise Liegestühle, in den Außenanlagen befinden dürfen. Der Anbau von Obst und Gemüse kann ebenfalls in der Hausordnung geregelt sein. 

In der Regel weist die Hausordnung auf die gesetzlich geltende Ruhezeit hin. Diese erstreckt sich von 22 bis 6 Uhr. Eine Mittagsruhe kann über die Hausordnung zusätzlich kommuniziert werden. 

Die Hausordnung kann Sie darüber hinaus verpflichten für Ordnung im und um das Mietshaus zu sorgen. Hierunter fällt beispielsweise die Kehrwoche im Treppenhaus oder die Räum- und Streupflicht im Winter vor dem Haus. Unverhältnismäßige oder gegen geltendes Recht verstoßende Aufgaben kann Ihnen Ihr Vermieter über die Hausordnung jedoch nicht zuteilen. 

Welche Regelungen darf die Hausordnung nicht behandeln? 

Die Hausordnung, und die damit verbunden Aufgaben, darf Sie jedoch auf keinen Fall in Ihrem Persönlichkeitsrecht einschränken. Ein Verstoß gegen geltendes Recht ist ebenfalls unzulässig. Ein generelles Verbot Tiere zu halten oder ein Musikinstrument zu spielen, welches über die Hausordnung kommuniziert wird, ist demnach hinfällig.

Ebenfalls unzulässig ist das Vorschreiben von Bade- und Duschzeiten oder eine Vorgabe der Zimmertemperatur in Ihrer Wohnung. Ein generelles Kinderwagenverbot im Hausflur ist ebenso unzulässig wie das Untersagen von Kinderlärm oder einem Spielverbot in den Außenanlagen. Darüber hinaus dürfen Sie selbst bestimmen, wann und wie oft Sie Besuch empfangen und diesen auch gegebenenfalls bei Ihnen übernachten lassen. 
Das Grillen auf Ihrer Terrasse oder Ihrem Balkon stellt jedoch ein Sonderfall dar.

Grundsätzlich ist es Ihnen erlaubt, wenn Ihr Mietvertrag oder die Hausordnung keine Einschränkung diesbezüglich nennt. Die Rechtsprechung ist jedoch nicht einheitlich und wird je nach Einzelfall entschieden. 

Kann der Vermieter die Hausordnung einfach ändern?

Das kommt darauf an, ob die Hausordnung in Ihrem Mietvertrag verankert ist. Demnach werden zwei Fälle unterschieden: 
Ist die Hausordnung in Ihrem Mietvertrag aufgeführt, darf der Vermieter diese nicht ohne weiteres ändern. In diesem Fall müssen Sie als Mieter der Änderung zustimmen. 

Ist die Hausordnung jedoch kein Bestandteil Ihres Mietvertrages, ist es Ihrem Vermieter gestattet, die Hausordnung auch ohne Ihre Zustimmung zu ändern. Allerdings darf die Hausordnung in diesem Fall auch nur ordnende Punkte enthalten. Beispielsweise dürfen darin Regelungen für nachträglich eingerichtete (Gemeinschafts-)Räume festgehalten werden.

Bild von congerdesign auf Pixabay

2 Kommentare zu “Mietrecht – Hausordnung”

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