Vermieter fragen / Vermieter antworten – Fluchtweg

Vermieterfrage zum Thema Fluchtweg

Wir wohnen im obersten Stockwerk eines 7-stöckigen Hochhauses.

Als Fluchtweg haben wir bei Feuer nur das Treppenhaus und einen Fahrstuhl, der aber bei Feuer meist nicht benutzt werden darf. Ein zweiter Fluchtweg ist nicht vorhanden – das Haus hat das Baujahr 1973.

Zwei Anliegen:

Gibt es eine gesicherte Rechtsprechung zum Thema Mietminderung bei fehlendem 2. Fluchtweg – wo kann ich evtl. nachschlagen?

Was kann mir drohen (Laut Presse soll es in Bad Kreuznach einen Fall gegeben haben, dreistöckiger Wohnblock ohne zweiten Fluchtweg. Das Haus musste geräumt werden.

Bitte die Frage des Vermieters gerne im Kommentar beantworten!

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Sie haben auch eine Frage und benötigen Hilfe? Wir stellen Ihre Frage gerne bei uns ein und fragen unsere Nutzer.

PS: Keine Rechtsberatung

Ein Kommentar zu “Vermieter fragen / Vermieter antworten – Fluchtweg”

  1. Zuerst sollte man in Erfahrung bringen, ob bei der Baugenehmigung ein 2.Fluchtweg gefordert ist. Normalerweise muss ein 2.Fluchtweg vorhanden sein. Die Herstellung des Fluchtweges kann z.B. eine Zufahrtsmöglichkeit für die Feuerwehr sein, damit eine Leiter zu den oberen Stockwerken angebracht werden kann. Ist dies nicht möglich, müsste ein Fluchtweg über das Dach geschaffen werden, in der Weise, dass die Feuerwehr eine Leiter anbringen kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert