Balkon der Mietwohnung reinigen, bepflanzen

Balkon-Pflanzen

Wer muss den Balkon oder die Terrasse der Mietwohnung reinigen und darf er / sie bepflanzt werden?

Mieter, die keinen eigenen Garten haben, freuen sich über einen Balkon beziehungsweise eine Terrasse, der / die zu ihrer Wohnung gehört. So kann diese/r beispielsweise zum Trocknen der Wäsche benutzt werden oder der Erholung dienen. Doch wer ist für die Reinigung zuständig? Und darf der Balkon / die Veranda vom Mieter bepflanzt werden, und wenn: Wie?

Mit den Rechten kommen auch Pflichten

Da der Balkon / die Terrasse im Allgemeinen mit der Mietwohnung zusammen vermietet wird, ist der Mieter für die Pflege zuständig. Dazu gehören beispielsweise das Fegen und gegebenenfalls das Reinigen des Geländers und Sichtschutzes. Dafür darf die Mietpartei diesen auch bewirtschaften, mit Möbeln bestücken und Dekorationen anbringen.

Bepflanzen des Balkons / der Terrasse

Den Mietern steht es frei im Außenbereich Blumentöpfe aufzustellen und Blumenkästen anzubringen. Dabei dürfen selbstverständlich nicht nur Blumen angepflanzt werden, sondern auch Gemüse, Kräuter und andere Nutzpflanzen. Allerdings muss sich dies im üblichen Rahmen bewegen. Zudem sollte beim Bepflanzen des Balkons darauf geachtet werden, dass die Blumenkübel nicht zu groß und es insgesamt nicht zu viele sind. Zusammengenommen ergeben sie ein hohes Gewicht, das unter Umständen eine Gefahr darstellt, sowohl für die Mieter als auch die Nachbarn und die allgemeine bauliche Sicherheit.

Rücksichtnahme bei Balkonen

Sowohl beim Reinigen als auch bei der Pflege der Pflanzen müssen die Mieter darauf achten, dass sie die Nachbarn nicht beeinträchtigen, die unter ihnen wohnen. Dies könnte passieren, indem Schmutz, Blumenerde, Pflanzenreste oder Ähnliches herunterfällt. Hierzu gehört ebenfalls das Putzwasser, das möglicherweise heruntertropft beziehungsweise sogar niederfällt.

Um Ärger im Vorhinein zu verhindern, können Mieter mit den Nachbarn besprechen, wann die Reinigung und Bepflanzung der Loggia am günstigsten ist. So ist die Mietpartei auf der sicheren Seite, dass der Nachbar weder Schmutz auf der frisch gewaschenen Wäsche hat, die zum Trocknen auf seinem Balkon hängt, noch das sein Kaffee durch Blumenerde oder sonstiges ein würziges Aroma erhält.

Sollte dennoch einmal ein Malheur passieren, ist eine freundliche und ernst gemeinte Entschuldigung beim betreffenden Nachbarn fällig. Zudem ist ratsam, dass die auslösende Mietpartei das Angebot macht, dass der Schmutz von ihnen beseitigt wird, der heruntergefallen ist.

Sind die Nachbarn in der Nutzung ihres Balkons beziehungsweise ihrer Wohnung eingeschränkt, weil vom Mieter über ihnen Gießwasser oder Pflanzenreste herunterfallen, kann der Vermieter sogar verlangen, dass dies nicht mehr geschieht.

Bekommt eine Mietpartei eine Abmahnung, in welcher der Hauseigentümer die Mieter auffordert die Bepflanzung auf ein „nicht störendes Maß“ zu reduzieren, sollte diese ernst genommen werden, da es sonst unter Umständen zur Kündigung des Mietvertrags kommen kann.

Verkehrssicherheit bei Balkonen

Beim Bepflanzen der Loggia ist zu berücksichtigen, dass die Blumentöpfe, Blumenkästen und sonstige Behältnisse ausreichend gesichert sein müssen, dass sie nicht herunterfallen können, selbst bei starkem Wind.

Zu beachten ist, dass Blumenkästen am besten nur an der Innenseite des Balkons angebracht werden, da der Vermieter für die Montage an der Außenseite ein Verbot aussprechen kann, da er die Verkehrssicherungspflicht innehat. Dies ist besonders in den Fällen ratsam, wenn direkt unter dem Balkon Abstellplätze für Fahrzeuge sind oder ein Gehweg entlang führt.

Bepflanzung – das darf der Vermieter verbieten

In der Regel steht es den Mietparteien frei, welche Pflanzen sie auf dem Balkon oder der Terrasse haben. Anders sieht es jedoch bei Kletter- und Rankpflanzen aus, da diese den Außenputz des Gebäudes beschädigen können. Hier kann der Hauseigentümer tatsächlich den Riegel vorschieben und eine Anpflanzung dieser Gewächse verbieten. Gleiches gilt auf Balkone für Bäume, die mehrere Meter hoch werden, da sie für Loggien nicht geeignet sind. Bevor es zum Streit kommt, sollte sich die Mietpartei stets die Erlaubnis vom Vermieter holen, ob derartige Pflanzen auf den Balkon / die Terrasse dürfen oder nicht.

2 Kommentare zu “Balkon der Mietwohnung reinigen, bepflanzen”

  1. Wer ist für die Reinigung der Außenseite der Balkons zuständig? Mieter oder Vermieter. Diese ist verschmutzt über mehrere Stockwerke durch gießen.

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