Mietrecht – Der Keller (Rechte & Pflichten)

Der Keller

Der Keller als Teil der Mietwohnung

Kellerräume oder Kellerabteile bieten für Mieter eine praktische Abstellmöglichkeit. Aber längst nicht alles darf in einem Keller kurzfristig gelagert oder abgestellt werden. Verstoßen Sie gegen die Vorgaben oder gar gegen Gesetze, kann Ihnen großer Ärger mit dem Vermieter drohen. Bei besonders schlimmen Verstößen kann auch ein Konflikt mit dem Gesetz nicht ausgeschlossen werden. Der Keller als Teil der Mietwohnung unterliegt strengen Regeln.

Wenn Sie einen Keller zu Ihrer Wohnung mitmieten konnten, haben Sie die Möglichkeit verschiedene Objekte, Artikel und Dinge darin zu lagern oder auch nur kurzfristig unterzustellen. Häufig werden im Keller aber Dinge gelagert, die eher selten genutzt oder nicht mehr benötigt werden. Besonders praktisch erweist sich ein Keller nämlich auch, um die Wohnung clean zu halten oder regelmäßig zu entrümpeln.

Was aber die wenigsten Mieter wissen ist, dass es auch für Nutzung des Kellers Regeln gibt. Das Lagern bestimmter Dinge ist nämlich untersagt bzw. strikt verboten.

Tabus im Kellerabteil

Tabu im Kellerabteil ist in jedem Fall alles, was brennbar ist. Dazu zählen leicht entzündliche Flüssigkeiten, ebenso wie schwer brennbare Stoffe. Neben Benzin sind auch Lacke und Farben auf Lösungsmittelbasis zur Lagerung im Keller verboten. Verschiedene Öle wie Motorenöl dürfen ebenfalls nicht in einem Mietkeller gelagert werden. Verboten und untersagt ist demnach auch die Lagerung von Desinfektionsmitteln, alten Zeitungen und sogar Pappe und Papier. Die Lagerung von Kleidung, Saisonware und Matratzen sind im Keller eines Mietshauses ebenso unerwünscht.

In vielen Fällen ist es sogar strikt verboten, diese Gegenstände im Keller eines Mietshauses oder in der Mietgarage aufzubewahren. Der Grund dafür ist die hohe Brandgefahr, die von diesen Stoffen und Materialien ausgeht. Auch die Lagerung von Holz kann vom Vermieter im Mietvertrag geregelt werden. Hier empfiehlt sich aber die individuelle Absprache unter Einbeziehung der gesamten Wohnsituation. Wer regelmäßig mit Holz heizt, dem kann die umgebungsnahe Lagerung von Holz kaum verwehrt werden.

Aus Brand- und Explosionsschutzgründen dürfen auch explosionsgefährdete Druckluftbehälter und Gasflaschen nicht in einem Keller zur Miete gelagert werden. Für alle brennbaren Flüssigkeiten gilt zudem der Grundsatz von einer maximalen Lagerungsmenge von 20 Litern im Keller. Autoreifen sollten ebenfalls nicht im Kellerabteil gelagert werden. Gummi kann ebenso als Brandbeschleuniger wirken. Bei Reifen, Rädern und Holz empfiehlt sich wie bereits erwähnt die vorherige Absprache mit Ihrem Vermieter.

Möchten Sie Lebensmittel in Ihrem Keller lagern, ist darauf zu achten, dass diese gut verschlossen sind. Nur so lässt sich verhindern, dass Ungeziefer angelockt wird, welches sich einnistet und womöglich ausbreitet.

Das dürfen Sie nicht im Keller tun

Lärm im Keller sollten Sie tunlichst vermeiden. In wichtigen Fällen sollten Sie eine vorherige Absprache mit Ihren Nachbarn und Ihrem Vermieter treffen. Es ist nicht gestattet, im Keller zu schlafen, da die Fläche nicht als Wohnraum ausgewiesen ist. Läuft Ihre Parzelle oder Ihr Kellerabteil über einen gemeinschaftlichen Stromzähler, dann können Sie durch einen Mehrverbrauch Ärger bekommen.

Auch für die Nutzung Ihres Kellers als Werkstatt gelten Regeln. Halten Sie die Ruhezeiten ein. Stören Sie andere Mieter nicht. Verhalten Sie sich umsichtig. Vermeiden Sie unbedingt Belästigungen durch Lärm oder Geruch. Wussten Sie, dass Sie Ihren Keller auch nicht als Verkaufslager nutzen dürfen? Bereits 15 Verkäufe aus dem Keller heraus gelten als gewerblich.

Nutzen Sie einen Gemeinschaftskeller? Häufig werden diese zum Waschen und Trocknen von Wäsche angeboten und genutzt. Sind laut Mietvertrag bestimmte Nutzungsarten nicht ausgeschlossen, sollten Sie sich an dennoch an die Hausordnung halten. Hier können konkrete Nutzungsarten ausgeschlossen sein.

So kann auch das längere Lagern von großen, schweren oder sperrigen Gegenständen verboten sein. Die Lagerung von Kartons und Fahrrädern kann ebenso ausgeschlossen sein. Gäbe es diese Regelung nicht, wäre Ihr Gemeinschaftskeller wahrscheinlich schnell zugestellt.

Brandschutz im Keller

Darauf müssen Sie als Mieter achten! Für Sie als Mieter ist Ihr Mietvertrag oder die allgemein gültige Hausordnung richtungsweisend in Bezug auf die Brandschutzbestimmungen im Keller. Darin ist klar geregelt, wie Sie Ihre Kellerräume nutzen dürfen oder eben nicht. So können Mietvertrag und Hausordnung unter anderem regeln, ob Sie als Mieter auch Holz im Keller lagern dürfen.

Als Mieter ist, Brandschutz ist im weitesten Sinne auch Ihre Pflicht. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie keine schnell entzündlichen Stoffe in Ihrem Keller lagern. Ähnliches gilt für alle kraftstoffbetriebenen Fahrzeuge, wie beispielsweise Motorräder, Roller oder Mopeds. Sie alle stellen eine große Brandgefahr dar. Das Abstellen dieser Fahrzeuge im Keller kann als nicht vertragsgerechter Gebrauch angesehen werden. Um benannte Fahrzeuge im Keller abzustellen, benötigen Sie in der Regel die Zustimmung Ihres Vermieters.

Kellerräume sind in den meisten Fällen nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. Aus diesem Grund werden Kellerbrände nicht rechtzeitig erkannt. Sie als Mieter sollten sich aus diesem Grund mit den Brandschutzbestimmungen für Ihren Keller auseinandersetzen und prüfen, ob Sie alle Regelungen erfüllen. Falls nicht, treffen Sie entsprechende Vorkehrungen.

Mietvertrag oder Hausordnung können im Rahmen der Brandschutzbestimmungen für den Keller Ihrer Mietsache zudem festlegen, dass Sie die Gänge Ihres Kellers immer freihalten müssen. Auch kann hier geregelt sein, dass Sie die Räumlichkeiten regelmäßig entrümpeln müssen. Muss Ihr Vermieter dies für Sie erledigen, kann er die Kosten auf Sie umlegen.

Vorschriften für Mietkeller

Wie für alles in Deutschland gibt es auch bei der Nutzung von Kellern und Kellerabteilen genau definierte Vorschriften. In diesem Fall ist es gut, dass bestimmte Vorschrift sehr klar geregelt sind. Die Missachtung des Brandschutzes kann nämlich dazu führen, dass Gefahr für Leib und Leben besteht.

Das betrifft sogar alle Menschen im Wohnhaus. Sind Sie Besitzer eines Eigenheims, gibt es keine Vorschriften, was Sie in Ihrem Keller abstellen dürfen und was nicht. Hier bleibt es Ihnen überlassen. Allerdings tragen Sie das Risiko.

Ein Kommentar zu “Mietrecht – Der Keller (Rechte & Pflichten)”

  1. Meines Erachtens kann ein Kellerlüftungsschacht nur funktionieren ,wenn KEINE Gegenstände auf dem Kellerlüftungsschacht stehen.
    Oder ist jemand anderer Meinung?

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