Mieter und ihre Rechte

Mietrecht für Mieter

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter vor Willkür und überträgt ihnen das Hausrecht, damit sie sich in ihren Mietwohnungen wie zu Hause fühlen können. ✅

Welche Rechte haben Mieter?

Der Mieterschutz ist in Deutschland sehr ausgeprägt. Obwohl Vermietern im rechtlichen Sinne die Wohnung gehört, müssen sie Mietern in der Nutzungszeit das Hausrecht übertragen. Daraus ergibt sich ein ganzes Bündel an Rechten für den Mieter.

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Welche Rechte haben Mieter in Deutschland, die sie notfalls per Gericht gegenüber ihrem Vermieter durchsetzen können?

Recht auf freie Wohnungsgestaltung

Mieter können sich die Wohnung so einrichten, wie sie möchten. Bevorzugen sie etwa eine bestimmte Farbe zum Tapezieren, muss der Vermieter das dulden, der lediglich verlangen darf, dass die Wohnung nach dem Auszug des Mieters wieder in ihren Ausgangszustand zurückversetzt wird. Größere Eingriffe wie der Einbau einer Split-Klimaanlage mit Rohrdurchbruch sind hingegen genehmigungspflichtig. Kleinere Veränderungen wie das Einschlagen von Nägeln und das Bohren von Löchern gelten nach dem Mietrecht dafür als angemessen.

Akzeptiert der Vermieter dies und andere Rechte des Mieters nicht, dann hilft ein Anwalt für Mietrecht weiter.

Recht auf freies Besuchsrecht

Mieter dürfen in ihren Wohnungen empfangen, wen sie möchten. Hat der Vermieter eine Antipathie gegenüber bestimmten Personen oder Ressentiments gegen gesellschaftliche Gruppen, muss dieser den Besuch dennoch dulden, der sich allerdings wie der Mieter an die Hausordnung halten muss. Besucher dürfen sogar gelegentlich beim Mieter übernachten. Ein Einzug ist hingegen an bestimmte Grenzen gebunden.

Welches Recht gilt bei Mitbewohnern?

Generell bedarf der Einzug einer anderen Person in die Wohnung der Zustimmung des Vermieters. Eine Ausnahme sieht der Gesetzgeber hingegen bei einem Lebenspartner, Kindern und Eltern vor, die jederzeit beim Mieter einziehen dürfen. Ist der Mieter aus finanziellen Gründen dazu gezwungen, einen Mitbewohner außerhalb des eigenen Familienkreises bei sich aufzunehmen, etwa, weil er erwerbslos geworden ist und die Miete aus eigener Kraft nicht mehr stemmen kann, hat er einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters.

Rechte bei Haustieren

Vermieter dürfen Haustiere nicht grundsätzlich verbieten. So gelten Kleintiere, die keinen Lärm verursachen, wie Hamster, Meerschweinchen, Fische und Vögel als zumutbar für den Vermieter. Bei Hunden oder Katzen entscheidet hingegen der Vermieter, ob er diese Tiere in der Wohnung zulässt. Die Hausordnung oder der Mietvertrag geben über die Zustimmung zu größeren Haustieren Auskunft. Fehlt ein solcher Passus, gilt die Kleintierregelung, sodass Mieter, die einen Hund oder eine Katze halten möchten, dies proaktiv vor dem Einzug beim Vermieter ansprechen sollten.

Baden und Duschen ist auch nachts erlaubt

Immer wieder Stein des Anstoßes geben Mieter, die nachts baden oder duschen. In der Regel sind es nicht die Vermieter, die sich zuerst beschweren, sondern Mitbewohner im Haus, welche die Beschwerde an den Vermieter weiterleiten. Ein Recht, das Baden und Duschen in der Nacht zu verbieten, haben freilich weder Mitbewohner noch Vermieter, denn Mietern ist die Nutzung sämtlicher Teile ihrer Wohnung rund um die Uhr erlaubt. Hinzu kommt, dass Duschen und Baden im deutschen Mietrecht zum hygienischen Mindeststandard für eine menschenwürdige Lebensführung gehören.

Recht auf Reparatur bei Mietmängeln

Mieter haben in Deutschland einen Anspruch auf Reparatur bei Mietmängeln. Dies gilt unter anderem in Fällen, in denen die Heizung oder die Warmwasseraufbereitung ausfallen. Ferner muss der Vermieter für den Schaden aufkommen, es sei denn, es liegt ein Eigenverschulden des Mieters vor. In der Zeit, in der die Mängel nicht behoben sind, hat der Mieter Recht auf Mietminderung.

Darüber hinaus sind Mieter zur Ausbesserung von Schäden gezwungen, die sie selbst verursacht haben. Vor dem Auszug haben sie die Wohnung an den nächsten Mieter so zu übergeben, wie sie diese vorgefunden haben. Dies schließt gegebenenfalls die Pflicht des Mieters zu Instandhaltungsarbeiten und Tapezieren ein.

Das leidige Thema der Kaution

Die meisten Vermieter machen von ihrem Recht Gebrauch, vor dem Einzug eine Kaution vom Mieter zu verlangen. Die Kaution muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden. Allerdings darf der Vermieter den Teil behalten, den er zur Behebung von durch den Mieter verursachten Schäden an der Wohnung benötigt. Die Kaution darf maximal drei Kaltmieten betragen und der Mieter hat das Recht, die Geldsumme in bis zu drei Monatsbeiträgen zu entrichten, um ihm die Zahlungsfähigkeit der Kaution zu erleichtern.

Bild: https://pixabay.com/de/photos/schl%c3%bcssel-heimat-haus-anwesen-2323278/

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