Kostenbremse. So schützen sich Mieter vor steigenden Nebenkosten

Kostenbremse. So schützen sich Mieter vor steigenden Nebenkosten

Insbesondere in Zeiten steigender Preise sind die Nebenkosten ein wichtiges Thema. Dazu zählen unter anderem die finanziellen Aufwendungen für Wasser, Strom, Müll und Heizung. Mieter, die mit diesen Kostenfaktoren nicht verantwortungsvoll umgehen, riskieren hohe Nachzahlungen. Wer hingegen seine Gewohnheiten auf den Prüfstand stellt, kann eine Menge Geld sparen und schont die Umwelt.

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Runter mit der Heizung

Den mit Abstand größten Teil der Nebenkosten machen in der Regel die Heizkosten aus. Dementsprechend groß ist das Sparpotenzial. Selbstverständlich ist es keine Option, die Heizung über die kalte Jahreszeit abzustellen. Schließlich benötigten Wohnräume eine Temperatur von mindestens 15 bis 20 Grad, um Kälteschäden an der Bausubstanz vorzubeugen. Fällt die Temperatur dauerhaft unter diesen Wert, drohen Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden.

Dennoch ist es nicht nötig, die Wohnung auf 22° aufzuheizen. Eine konstante Mindesttemperatur von 17° ist ausreichend. Als Faustregel gilt: Jedes Grad weniger in der Wohnung senkt den Energieverbrauch um circa 6 %.

Auf Durchzug stellen

Speziell bei niedrigen Temperaturen ist das Lüften der Wohnräume von besonderer Bedeutung. Bei einem Vierpersonenhaushalt fallen jeden Tag 12 l Feuchtigkeit durch die Bewohner an, die durch geöffnete Fenster nach draußen transportiert werden müssen. Damit die Wohnung nicht auskühlt und die Heizung nicht auf Hochtouren laufen muss, um den Wärmeverlust auszugleichen, sollte mehrmals am Tag für wenige Minuten stoßgelüftet werden.

Steuer-Schlupflöcher nutzen

Nicht nur Eigentümer sind imstande, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Mieter eines Hauses oder einer Wohnung können einen Teil der Nebenkosten von der Steuer absetzen. Konkret geht es dabei um sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich bei Ersterem um Arbeiten, die Mieter selbst erledigen könnten, aber für deren Vollendung sie einen Dienstleister beauftragen. Darunter fallen beispielsweise das Freiräumen der Gehwege von Schnee und Eis, Hausmeistertätigkeiten sowie Reinigungsdienste. Hiervon dürfen Mieter 20 Prozent des anfallenden Arbeitslohnes in der Steuererklärung geltend machen.

Tipp:

Moderne Geräte wie ein Saugroboter mit Wischfunktion erhöhen das Sparpotenzial noch einmal beträchtlich. Nach einer Anfangsinvestition reinigt der kleine Helfer die Flure wie von selbst und senkt die Kosten für die Mieter. Einen geeigneten Staubsaugroboter finden Interessierte beim Fachhändler vor Ort oder im Netz.

Strom sparen

Neben den Ausgaben für die Heizung sind die Stromkosten ein gewichtiger Faktor bei den Wohnausgaben. Allein ein Zweipersonenhaushalt verbraucht bis zu 3000 kWh im Jahr. Bei einem durchschnittlichen Preis von 0,38 EUR pro Kilowattstunde Strom belaufen sich die Kosten auf 1140 EUR im Jahr. Grund genug, Strom einzusparen!


Dies gelingt im Alltag beispielsweise, wenn man die Wäsche im Freien aufhängt, anstatt den Wäschetrockner zu verwenden und versucht möglichst oft das Eco-Programm der Waschmaschine zu nutzen. Beim Kochen kann man versuchen auch die Restwärme zu nutzen, indem man die Kochplatte ausschaltet, bevor das Gericht gar ist. Eine weitere, leicht umzusetzende Möglichkeit ist es die Stecker von nicht genutzten elektronischen Geräten aus der Steckdose zu ziehen.

Wechseln lohnt sich

Wer beim Strom noch mehr sparen möchte, sollte über einen Anbieterwechsel nachdenken. Möglicherweise ist der derzeit genutzte Lieferant einer der teuersten auf dem Markt. Online-Tarifrechner ermitteln anhand einiger weniger Angaben die jährlich anfallenden Kosten der am Wohnort erhältlichen Anbieter. Oft ist der Anbieterwechsel online in wenigen Schritten möglich und wird vom neuen Lieferanten übernommen.

Gartenarbeiten selbst ausführen

Mieter, die ihre Nebenkostenabrechnung genau prüfen, werden feststellen, dass dort eine Vielzahl an Positionen aufgeführt werden, die vermeidbar sind. Dazu zählt auch die Pflege der Grünanlagen. Es ist nicht zwingend nötig, einen Fachbetrieb mit dem Mähen des Rasens und dem Scheiden der Hecke zu beauftragen. In Abstimmung mit dem Eigentümer können sich Mieter darauf verständigen, diese Tätigkeiten in Eigenregie zu erledigen und somit die Nebenkosten zu senken.

Bild von Alexa auf Pixabay

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