Die wichtigsten Regeln beim Bau von Mehrfamilienhäusern

Wer sich mit dem Hausbau den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, muss einige Regeln
beachten. Es gibt zwar kein Gesetz, das einem vorschreibt, wie man die Inneneinrichtung seines
Zuhauses gestaltet – doch für den Bau selbst müssen einige rechtliche Aspekte beachtet werden.
Wir gehen darauf ein, welche Bauvorschriften beim Bau eines Mehrfamilienhauses
berücksichtigt werden müssen.

Was sind Musterbauordnung und Landesbauordnung?

Wenn man endlich die Mietwohnung kündigen und sein eigenes Haus beziehen kann, ist erst mal
Aufatmen angesagt. Für die Kündigung eines Mietverhältnisses gelten einige rechtliche
Vorschriften wie etwa das Einhalten der Kündigungsfrist. Aber auch für den Hausbau gibt es
Vorschriften, an die man sich halten muss. Dabei können sich die Bauvorschriften von
Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Allerdings müssen sich alle Bundesländer an der so
genannten Musterbauordnung (MBO) orientieren. Die genauen Bauvorschriften legen die
Bundesländer jedoch selbst fest. Für Bauherren ist ausschließlich die Landesbauordnung (LBO)
verpflichtend. Ob die LBO eingehalten wird, überprüfen die örtlichen Bauämter.
In der verpflichtenden Landesbauordnung werden zum Beispiel technische Bestimmungen und
die für das Bauwesen gültigen Normen festgelegt. Außerdem lassen sich Bestimmungen über die
Bauabnahme, die Aufgaben der Bauaufsicht sowie die bautechnische Sicherheit, die Schall- und
Wärmedämmung als auch die Brandschutzmaßnahmen finden.

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Diese Vorschriften gibt es beim Bau von Mehrfamilienhäusern

Die Kosten für ein Mehrfamilienhaus setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Damit
es keine bösen Überraschungen gibt und Umbaumaßnahmen angeordnet werden, sollte man sich
vorab informieren, welche Anforderungen laut LBO gestellt werden. Dann ist es auch möglich,
ein Mehrfamilienhaus nach individuellen Vorstellungen bauen zu können. Wir zeigen einige
wichtige Vorschriften.

Brandschutzordnung:

Beim Thema Brandschutz spielt die Gebäudeklasse eine Rolle. Dabei gilt: Je höher die
Gebäudeklasse, umso höher sind auch die Anforderungen an den Brandschutz der Bauteile sowie
der Baustoffe. Insgesamt gibt es fünf Gebäudeklassen (GK), wobei Häuser mit mehr als zwei
Nutzungseinheiten je nach Höhe und Fläche der Gebäudeklasse 3 oder 4 zuzuordnen sind.
Die Musterbauordnung konkretisiert Grundanforderungen zum Thema Brandschutz. Bauteile und
Baustoffe müssen gewissen Anforderungen standhalten. Ferner werden in der MBO
Rettungswege geregelt. Wohnungen müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander
unabhängige Rettungswege haben, die ins Freie führen. Ab der Gebäudeklasse 4 muss das
Brandschutzkonzept in Mehrfamilienhäusern von einem speziell ausgebildeten Fachplaner
erstellt werden.

Dämmung:

In einigen Fällen ist es verpflichtend, die oberste Geschossdecke eines Hauses zu dämmen.
Mehrfamilienhäuser mit Schräg- oder Flachdächern, die nicht den Mindestwärmeschutz nach
DIN 4108-2 2013 erfüllen, unterliegen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Darüber hinaus

gibt es eine Dämmpflicht für Heiz- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen sowie für die
Fassade bei Instandsetzung von mehr als 10 Prozent der Fläche.

Statik:

Ob und wie der Standsicherheitsnachweis eines Gebäudes erbracht werden muss, regeln die
Landesbauordnungen ebenfalls. Es ist durchaus möglich, dass die Beauftragung eines
Prüfstatikers vorgeschrieben ist. Dieser überprüft, ob das Bauwerk keine Gefährdung darstellt.

Schallschutz:

Auch der Schallschutz ist bei Mehrfamilienhäusern eine Besonderheit. Welche
schallschutztechnischen Anforderungen gelten, kann man in §15 der Musterbauordnung
nachlesen. Wichtig ist, dass man sich an den Standard DIN 4109 hält. Aufgrund der
Nachbarschaft gibt es beispielsweise einige Vorgaben beim Tritt- und Luftschallschutz.

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