Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht

Der Eigentümer eines Grundstückes hat dieses auf eine Weise zu sichern, dass Dritte auf dem Grundstück nicht zu Schaden kommen. Das betrifft Mieter, deren Besucher sowie alle Personen, die im öffentlichen Interesse das Grundstück betreten. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, was Sie hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht beachten müssen und welche Vorteile Ihnen die Verkehrssicherungspflicht bringt.

Was ist Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist nicht explizit gesetzlich geregelt. Sie ergibt sich aus der Pflicht zum Schadensersatz, die im BGB geregelt ist. Der Eigentümer eines Grundstückes trägt die Verantwortung, dass niemand aufgrund von Schäden auf dem Grundstück zu Schaden kommt. Die allgemein zugänglichen Bereiche des Grundstückes und des Gebäudes sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Werden im Rahmen der routinemäßigen Kontrolle Mängel entdeckt, sind diese umgehend zu beseitigen. Ist eine sofortige Beseitigung nicht möglich, muss eine identifizierte Gefahrenstelle ordnungsgemäß gesichert werden.

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Sofern Sie nicht selbst auf dem Grundstück wohnen, kann dies mit einigem Aufwand verbunden sein. Darauf nimmt der Gesetzgeber keine Rücksicht. Sie sind in der Rolle des Eigentümers jederzeit in der Pflicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie jederzeit in der Lage sind, Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Wie kommen Sie der Verkehrssicherungspflicht verantwortungsvoll nach

Es ist möglich, einige Tätigkeiten an Dritte zu beauftragen. Sofern das Grundstück vermietet ist, ist es von großer Bedeutung, allen Hinweisen auf etwaige Mängel nachzugehen und diese umgehend zu beseitigen. Dies erhöht die Zufriedenheit der Mieter mit Ihrer Verwaltung. Sollten Sie weiter entfernt wohnen, empfiehlt es sich dennoch, sich regelmäßig ein Bild vom Grundstück zu machen und etwaige Mängel festzustellen.

Sie können einen Dienstleister oder einen vertrauenswürdigen Mieter mit routinemäßigen Rundgängen und Berichten beauftragen. Die Beauftragung soll schriftlich erfolgen. An dieser Stelle ist das BGB eindeutig. Wer einen Dritten mit einer Aufgabe betraut, haftet für Schäden durch dessen Verschulden wie für eigenes Verschulden. Aus diesem Grund muss der beauftragte Dritte sorgfältig ausgewählt werden. Sollten Sie schadensersatzpflichtig werden, ist der Nachweis wichtig, dass Sie den Dritten kontrolliert haben. In den folgenden Abschnitten lernen Sie einige Beispiele für die Verkehrssicherungspflicht kennen.

Räumpflicht für Schnee, Eis und Laub

Sobald auf Wegen, die zum Grundstück gehören, Schnee gefallen ist, sind Sie verpflichtet, den Weg zu räumen und den Schnee beseitigen. Es muss möglich sein, die Wege gefahrlos zu nutzen. Zwei erwachsene Personen sollen ohne Gefahren aneinander vorbei gehen können. In der Praxis bedeutet dies eine Räumungsbreite von ungefähr einem Meter bis 1,20 Meter. Zur Schneeräumung verpflichtet sind Sie zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends. Sofern Sie feststellen, dass sich auf den Wegen Eis gebildet hat, ist es erforderlich, zu streuen. Dabei sind die örtlichen Vorgaben zu beachten. Die Verwendung von Streusalz könnte in der kommunalen Satzung untersagt sein. Neben Eis und Schnee kann herab gefallenes Laub im Herbst zu Gefährdungen führen. Dies gilt vor allen Dingen bei Feuchtigkeit. Sie sind verpflichtet, die Wege während der üblichen Verkehrszeiten vom Laub frei zu räumen.

Treppenhaus

Innerhalb des Hauses ist im Flur und im Treppenhaus die Verkehrssicherungspflicht zu beachten. Es ist sicher zu stellen, dass keine offensichtlichen Gefahren gegeben sind. Die Treppen müssen ausreichend breit sein und in dieser Breite auch begehbar. Eventuelle Schäden an den Stufen sind umgehend zu beheben. Treppen müssen mit einem stabilen Handlauf gesichert sein. Außerdem sollten Fenster im Treppenhaus mit Sicherheitsglas nach den neuesten Vorschriften versehen sein. Für den Fall eines Sturzes hat der Eigentümer sicherzustellen, dass niemand durch zersplittertes Fensterglas verletzt werden kann. Für das Treppenhaus ist auch auf regelmäßige Reinigung mit den passenden Mitteln zu achten.

Beleuchtung

Das Treppenhaus und die Flure müssen ausreichend beleuchtet sein. Die gilt auch, sofern automatische Steuerungen für die Beleuchtung verwendet werden. Sollte sich die Beleuchtung zu früh ausschalten, kann dies eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sein. Erhöhte Stromkosten dürfen Sie nicht verleiten, an der falschen Stelle zu sparen. Gleiches gilt für allgemein zugängliche Bereiche im Haus und auf dem Grundstück. Zugangswege zum Grundstück müssen ausreichend beleuchtet sein, um Straucheln oder Stürze zu verhindern. Allgemein zugängliche Kellerräume sind hiervon ebenso betroffen wie Bereiche unter dem Dach oder Dachstühle. Auch der Hof mitsamt seinen Zugangswegen gehört zu den verkehrssicherungspflichtigen Bereichen.

Fahrstühle

Sofern Fahrstühle im Haus in Betrieb sind, ist deren technische Funktionalität und Betriebssicherheit alle zwei Jahre zu überprüfen.

Bäume

Auf Ihrem Grundstück stehende Bäume müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Eine Privatperson darf diese Kontrolle selbst durchführen und muss keinen Fachbetrieb beauftragen. Dabei genügt eine Kontrolle auf offensichtliche Schäden und Erkrankungen unabhängig vom Alter der Bäume. Diese Kontrolle sollte ein- bis zweimal jährlich durchgeführt werden. Zusätzliche Kontrollen nach Stürmen empfehlen sich.

Spielplätze

Eine besondere Sicherungspflicht besteht für Spielplätze. Sie müssen wesentlich häufiger kontrolliert werden als andere Bereiche. Die Kontrollen müssen mit Angabe von Datum und Uhrzeit dokumentiert werden. Eine Kontrolle pro Woche gilt als Minimum. Zusätzlich müssen Grasflächen kurz geschnitten sein, um mögliche Gefahrenquellen im Gras leicht zu identifizieren.

Bereiche ohne Verkehrssicherungspflicht

Von der Verkehrssicherungspflicht sind bestimmte Bereiche ausgenommen. Bewohnt ein einzelner Mieter ein Haus alleine, sind Sie in Ihrer Rolle des Eigentümers nicht verantwortlich. Ebenso wenig für Bereiche innerhalb eines Hauses, die eine einzelne Mietpartei nutzt. Damit sind abschließbare Kellerräume oder abschließbare Bereiche im Dachboden gemeint, sofern der Mieter die Bereiche alleine nutzt und niemand außer ihm Zugang hat.

Fazit

Sofern Sie konsequent Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und dies gut dokumentieren, gehen Sie Forderungen nach Schadensersatz aus dem Weg. Außerdem erhöhen Sie Ihren guten Leumund als zuverlässiger Eigentümer.

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