Heizungsaustausch

Heizungstausch

Heizung in Mietwohnungen austauschen? Diese Regelungen kommen 2024!

Kaum eine energiepolitische Diskussion wird derzeit derart heiß geführt wie die um Heizungen. Die von Klima- und Wirtschaftsminister Robert Habeck angestoßene Initiative stößt bei Wohnungseigentümern auf geringe Gegenliebe. Welche Regelungen gelten ab 2024 verbindlich und wie plant man den Heizungsaustausch richtig? Im folgenden Artikel erhalten Sie einen umfassenden und aktuellen Überblick.

Muss ich alte Heizungen sofort austauschen?

Die Gesetzesnovelle des Gebäudeenergiegesetzes stellt die erneuerbaren Energien bei der Energieversorgung von Häusern in den Mittelpunkt. Nach Beschlusslage müssen Häuser bei neu gebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Bis zum Jahr 2045 sollen sämtliche Heizungen komplett aus erneuerbarer Energie gespeist werden. Das politische Ende der althergebrachten Versorgung durch das Verheizen von Kohle, Öl und Gas ist damit eingeläutet.

Diese politische Entscheidung hat nicht allein etwas mit der Klimakrise und den ökologischen Folgen der Energiegewinnung durch Verbrennung fossiler Energiestoffe zu tun. Sie hängt auch mit den steigenden Energiepreisen im Rahmen der weltpolitischen Großwetterlage zusammen. Die getroffenen Entscheidungen bedeutet allerdings nicht, dass Heizungen aufgrund dieses Beschlusses sofort ersetzt werden müssten.

Bei der Wahl der jeweiligen Energiebasis von neuen Heizungen haben Eigentümer eine freie Wahl. Je nach Angebot vor Ort kann sich im einen Fall eine Solaranlagen anbieten, während in anderen Regionen die Nutzung von Wärmepumpen oder strombetriebenen Heizungssystemen sinnvoller ist. Mit sogenannten Hybridvarianten haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Energiequellen zu nutzen.

Beachten Sie, dass das Alter und die ökonomische Situation der Wohnungseigentümer eine Rolle spielen können. So sind Eigentümer mit einem Lebensalter von über 80 Jahren beim eigenen Wohnraum von der gesetzlichen Verpflichtung ausgenommen. Für Empfänger von Sozialtransfers wurden weitere Ausnahmen beschlossen. Durch die beschlossenen Regelungen sollen soziale Härtefälle abgefangen werden.

Was sollte ich als Hauseigentümer jetzt beachten?

Die beschlossenen Regelungen greifen beim Heizungsaustausch. Wer ab Januar 2024 eine Heizung austauscht, sollte sich daran halten. Ansonsten muss er mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Allerdings greifen die Beschlüsse für neu eingebaute Heizungen. Vorhandene Anlagen sind von ihnen nicht betroffen. Falls die Anlage erst vor einigen Jahren eingebaut wurde und noch gut funktioniert, muss sie nicht ersetzt werden.

Eine Austauschpflicht ergibt sich erst bei Modellen, die über drei Jahrzehnte alt sind. Auch falls Sie aufgrund von Reparaturmaßnahmen eine Heizung ersetzen müssen, muss die Anlage nicht sofort 65 Prozent erneuerbare Energieleistung vorweisen. Sie haben in dem Fall beim Einbau freiere Hand. Allerdings sollte die neu eingebaute Anlage nach drei Jahren 65 Prozent erneuerbare Energien als Basis für ihre Heizleistung nutzen können.

Welche Förderung gibt es ab welchem Zeitpunkt?

Die Bundesregierung hat nicht allein Verpflichtungen beschlossen. Durch Förderungen wurden Anreize geschaffen, die eine Umstellungen begünstigen sollen. Als Hauseigentümer können Sie diese Vergünstigen und Subventionen beim Heizungsaustausch für sich nutzen. Dabei kommen verschiedene Boni und Unterstützungen in Frage. Da viele Förderanträge erwartet werden, wird es eine zeitliche Staffelung geben. Nach dieser werden von 2024 an zunächst die Förderanträge angenommen, die sich auf über 40 Jahre alte Heizungsanlagen beziehen. Ein Jahr später werden Förderanträge für 30 Jahre alte Modelle bearbeitet.

Grundförderung für selbst genutzten Wohnraum fällt höher aus

Sie sind Eigentümer einer Immobilie, die Sie selbst als Wohnung nutzen? Dann können Sie auf eine Unterstützung aus der beschlossenen Bundesförderung für effiziente Gebäude zugreifen. Sie spielt Ihnen eine Grundförderung von 30 Prozent ein. Falls Sie einen freiwilligen Austausch vornehmen, können Sie noch den beschlossenen Klimabonus I in Anspruch nehmen. In dem Fall ist eine Förderung von bis zu 50 Prozent möglich.

Klimabonus II und Klimabonus III

Sie möchten eine Heizung fünf Jahre vor dem verpflichtenden Austauschtermin auswechseln? Das gibt Ihnen die Chance, vom Klimabonus II zu profitieren. Dieser ist mit einer Förderung von zehn Prozent zusätzlich zur allgemeinen Grundförderung verbunden. Für Heizungen, die jünger als 30 Jahre alt sind und aufgrund eines Defekts ausgetauscht werden müssen, gibt es den Klimabonus III. Er spielt Ihnen wie der Klimabonus II 10 Prozent Förderung in die Kassen. Falls beide Voraussetzungen gegeben sind, steht es Ihnen frei, die Klimaboni ergänzend zu kombinieren.

Günstige Förderkredite für den Heizungsaustausch in Anspruch nehmen

Der Bund hat eine Unterstützung des Umbaus durch günstige Förderkredite geplant. Aller Voraussicht können Sie als Immobilieneigentümer auf diese Förderkredite zugreifen. Sie bieten Ihnen neben günstigen Zinsen auch einige Zuschüsse bei der Tilgung. Bevor eine solche Nutzung in Anspruch genommen werden kann, sollten jedoch die grundsätzlichen Förderanträge gestellt werden.

Kosten kann ich Kosten für den Heizungsaustausch auf Mieter umlegen?

Der Einbau moderner Heizungsanlagen kann als Modernisierung begriffen werden. Allerdings ist die Instandhaltung einer funktionierenden Heizung auch Grundaufgabe Ihrer Tätigkeit als Vermieter. Bis zu acht Prozent der Kosten für den Heizungsaustausch können Sie als Vermieter auf die Mieter umlegen. Je nach Energieeffizienz des Systems fallen die umlegbaren Kosten leicht unterschiedlich aus. Mit einem energieeffizienten Heizungssystem auf Basis erneuerbarer Energien können Sie die vollen acht Prozent umlagern.

Fazit – Hier steht der Heizungsbau heute!

Zwischen Grünen und FDP gibt es einen Streit über die richtige Umsetzung des Heizungsaustauschs in der Praxis. Es ist zu erwarten, dass es noch einige Nachbesserungen geben dürfte. Am grundsätzlichen Beschluss zur Abwendung von Gas- und Ölheizungen dürfte in nächster Zeit jedoch nicht mehr gerüttelt werden. Umso wichtiger ist es für Immobilienbesitzer, dass Sie sich über die genauen gesetzlichen Regelungen informieren und Fördermöglichkeiten im Blick behalten.

Die bereits beschlossenen Unterstützungsprogramme bilden eine Basis für den Heizungsaustausch. Dennoch können je nach Einzelfall hohe Summen an Kosten für die neue Heizung aufkommen. Je nach Standort der Immobilie und energietechnischer Infrastruktur bieten sich unterschiedliche regenerative Energien zur Versorgung des Heizungssystems an.

Es ist deshalb enorm wichtig, dass Sie sich vor dem Heizungsaustausch über Ihre konkreten Möglichkeiten gut informieren. Wie die vorliegenden Förderungen und die aktuelle Debatte zeigen, gibt es für gut informierte Hauseigentümer aber auch keinen Grund zur Panik. Mit einer modernen Anlage dürften Sie in naher Zukunft zudem einiges an Energiekosten sparen. Planen Sie den Heizungsaustausch im Blick auf das, was unter dem Strich herauskommt.

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