Checkliste: neue Wohnung

Bochum, 22.09.2017 (lifePR) – .
– Persönliche Ansprüche abwägen
– Mietvertrag genau lesen
– Fristen zur An- und Ummeldung einhalten

Eine neue Wohnung zu beziehen ist immer aufregend – besonders für die, die sich jetzt vor Start des Semesters das erste Mal eine eigene suchen. Anschlüsse, Übergabeprotokoll, Einwohnermeldeamt – vieles gibt es zu bedenken. „Auch wenn die Freude über die neue Wohnung groß ist, sollte der Mietvertrag genau gelesen werden“, rät Jana Kaminski, Pressesprecherin bei Vonovia, Deutschlands größtem Immobilienunternehmen. „Weiß man nicht über jede Regelung Bescheid, kommt es im Nachhinein vielleicht zu Schwierigkeiten, die man leicht hätte vermeiden können.“

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Neue Wohnung finden

Bei der Suche nach einer Wohnung sollte man seine individuellen Ansprüche und Bedürfnisse festlegen. Zunächst betrifft das das Umfeld – also Infrastruktur und Verkehrsanbindung, die allgemeine Lage in Bezug auf (Straßen-)Lärm, Grünanlagen etc. sowie nicht zuletzt die Zusammensetzung der Nachbarschaft. Dann folgen die Ansprüche an die Wohnung selbst – Größe, Anzahl der Räume und Ausstattung. Größeres Mobiliar aus einer anderen Wohnung kann nur mitgenommen werden, wenn es vom Grundriss her auch hineinpasst. Bei Küchen ist neben Schnitt und Größe auch zu beachten, ob die Wasser- und Stromanschlüsse an den richtigen Stellen vorhanden sind.

Mietvertrag abschließen

Hat man die passende Wohnung in der richtigen Umgebung gefunden, kann der Mietvertrag geschlossen werden. Ganz wichtig ist es, den Vertrag aufmerksam zu lesen. Hier erfährt der zukünftige Mieter, ob es eine Mindestmietdauer gibt, wie hoch die Kaution ist, ob festgelegte Mieterhöhungen zu erwarten sind, ob es einen Putz- oder Winterdienst gibt, in welchem Rahmen Haustiere erlaubt sind und ob bzw. zu welchem Zeitpunkt Schönheitsreparaturen verlangt werden. Außerdem enthält der Vertrag die Auflistung von Kaltmiete und Nebenkosten. Je nach Beheizungsart und Warmwasseraufbereitung sind die Kosten dafür enthalten oder kommen in Form eines selbst abzuschließenden Vertrages mit einem Energieversorger noch hinzu. Steht dann die Wohnungsübernahme an, ist an das Übergabeprotokoll zu denken. Darin werden bestehende Mängel festgehalten, um den neuen Mieter vor fremdverschuldeten Kosten zu schützen.

Neue Wohnung an- oder ummelden

Als Erstes nach dem Umzug lässt man die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt eintragen – versäumt man die Frist von ein bis zwei Wochen, wird ein Ordnungsgeld fällig. Der Telefon- und Internetanschluss sollte bei Mitnahme rechtzeitig umgemeldet oder bei Neuanschluss beauftragt werden. Nicht zu vergessen sind auch die Energieversorger. Diese haben zwar eine Versorgungspflicht, die Berechnung der zwischenzeitlich zur Verfügung gestellten Energie erfolgt dann aber nicht zum eigenen, eventuell günstigeren Tarif. Zum Schluss noch daran denken, die neue Adresse dem Arbeitgeber sowie den Versicherungen und Banken mitzuteilen.

„Geht man ein bisschen strukturiert vor, kann man die neue Wohnung von Anfang an rundum genießen“, sagt Jana Kaminski. „Als kleine Gedankenstütze haben wir eine Checkliste zusammengestellt.“

Checkliste:

– wunschgemäße Lage und Nachbarschaft
– optimale Wohnungsgröße/Zimmeranzahl
– mitzunehmende Möbel passen

– Mindestmietdauer
– geplante Mieterhöhungen
– Haustierhaltung
– Höhe der Kaution
– Schönheitsreparaturen
– Putz- und Winterdienst
– Heizungsart und Warmwasseraufbereitung
– Heizung und Warmwasser in Nebenkosten enthalten
– Übergabeprotokoll – bestehende Mängel erfassen

– Einwohnermeldeamt (innerhalb von 1 bis 2 Wochen)
– Telefon- und Internetanschluss an- bzw. ummelden
– Energieversorger an- bzw. ummelden (Strom und ggf. Gas)
– Versicherungen neue Adresse mitteilen
– Banken neue Adresse mitteilen

Diese Pressemitteilung wurde von der Vonovia SE und/oder ihren Tochtergesellschaften ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Diese Pressemitteilung kann Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen in Bezug auf die erwartete zukünftige Entwicklung der Vonovia („zukunftsgerichtete Aussagen“) enthalten, die verschiedene Annahmen wiedergeben betreffend z.B. Ergebnisse, die aus dem aktuellen Geschäft der Vonovia oder von öffentlichen Quellen abgeleitet wurden, die keiner unabhängigen Prüfung oder eingehenden Beurteilung durch Vonovia unterzogen worden sind und sich später als nicht korrekt herausstellen könnten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen gestützt auf den aktuellen Businessplan und verschiedene weitere Annahmen wieder und beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher nicht als Garantie für zukünftige Performance oder Ergebnisse verstanden werden und stellen ferner keine zwangsläufig zutreffenden Indikatoren dafür dar, dass die erwarteten Ergebnisse auch erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Tag der Ausgabe dieser Pressemitteilung an die Empfänger. Es obliegt den Empfängern dieser Pressemitteilung, eigene genauere Beurteilungen über die Aussagekraft zukunftsgerichteter Aussagen und diesen zugrunde liegender Annahmen anzustellen. Vonovia schließt jedwede Haftung für alle direkten oder indirekten Schäden oder Verluste bzw. Folgeschäden oder -verluste sowie Strafen, die den Empfängern durch den Gebrauch der Pressemitteilung, ihres Inhaltes, insbesondere aller zukunftsgerichteten Aussagen, oder im sonstigen Zusammenhang damit entstehen könnten, soweit gesetzlich zulässig aus. Vonovia gibt keine Garantie oder Zusicherung (weder ausdrücklich noch stillschweigend) in Bezug auf die Informationen in dieser Pressemitteilung. Vonovia ist nicht verpflichtet, die Informationen, zukunftsgerichtete Aussagen oder Schlussfolgerungen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu korrigieren oder nachfolgende Ereignisse oder Umstände aufzunehmen oder Ungenauigkeiten zu berichtigen, die nach dem Datum dieser Pressemitteilung bekannt werden.

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