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Urteile

Was passiert, wenn der Kündigungsgrund “Eigenbedarf” nachträglich wegfällt?

Hintergrund: Es wird immer wieder versucht, einen unliebsamen Mieter über den Eigenbedarf loszuwerden. Was passiert aber, wenn der Mieter ausgezogen ist und der Vermieter oder der nahe Angehörige nun doch nicht die beanspruchte Wohnung bezieht? Stattdessen zieht ein neuer Mieter ein, der mehr Miete zahlt.

Solche Fälle gibt es leider immer wieder. Um eine Umgehung des Mietschutzes zu verhindern, ist der Vermieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Mieter durch den Umzug entsteht. Und diese Ansprüche können erheblich sein. Nicht nur die Umzugskosten kommen in Betracht, sondern auch die Kosten für neue Möbel und Anpassung.