Urteile

Urteil vom 18.04.2022 “Mietmangel durch nackten Vermieter im Hinterhof”? (2 U 43/22)

Hintergrund: Ein Vermieter, der im Hinterhof regelmäßig nackt Sonnenbäder nimmt. Aus u.a. diesem Grund hatten mehrere Mieter in einem gemischt genutzten Haus die Miete gemindert. Daraufhin klagte der Vermieter nicht zuletzt wegen der ausstehenden Mietbeträge. Der Vermieter bekam vor dem Landgericht Frankfurt am Main (LG) (Urt. v. 12.04.2022, Az. 2-21 O 135/17) recht. Auch die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung der beklagten Mieter hatte nur geringfügig Erfolg.

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Urteil vom 18.04.2022 “Mietmangel durch nackten Vermieter im Hinterhof”? (2 U 43/22)

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