Vermieterpfandrecht

Das Vermieterpfandrecht – wenn der Vermieter nicht zahlt

Wenn der Mieter die vereinbarte Miete oder die Mietnebenkosten nicht begleicht, hat der Gesetzgeber zum Schutz des Vermieters das Pfandrecht installiert. Bestimmte Gegenstände aus dem Besitz des Vermieters kann der Mieter dann pfänden lassen und den Erlös aus dem Verkauf zum Ausgleich der Schulden verwenden.

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