Schönheitsreparaturen und das Mietrecht
Vorbemerkungen: Anders als landläufig angenommen sind Schönheitsreparaturen eigentlich Vermietersache. Früher hielt man die Überwälzung per Mietvertrag auf den Mieter regelmäßig für unproblematisch. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die …
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