Schönheitsreparaturen und das Mietrecht
Vorbemerkungen Anders als landläufig angenommen sind Schönheitsreparaturen eigentlich Vermietersache. Früher hielt man die Überwälzung per Mietvertrag auf den Mieter regelmäßig für unproblematisch. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die …
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