Kappungsgrenze für Bechtolsheim

Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in Bechtolsheim durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie die Kappungsgrenze für Bechtolsheim.

Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.

Kappungsgrenze Bechtolsheim


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Kappungsgrenze in Bechtheim, Rheinhessen Kappungsgrenze in Bermersheim vor der Höhe