Kappungsgrenze für Brand-Erbisdorf
Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in
Brand-Erbisdorf
durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die
Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf.
Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie
die
Kappungsgrenze für Brand-Erbisdorf.
Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie
kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer
Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.
Kappungsgrenze Brand-Erbisdorf
Kappungsgrenze
20,00 %
Mieterhöhung durchführen
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Mieterhöhung. Sie erhalten von uns alle
Dokumente, die Sie für eine Mieterhöhung benötigen. Einfach Wohnungsdaten
eingebn und alle Dokumente für die Mieterhöhung erstellen.