Kappungsgrenze für Eching am Ammersee

Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in Eching am Ammersee durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie die Kappungsgrenze für Eching am Ammersee.

Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.

Kappungsgrenze Eching am Ammersee


Oder Immobilienwert gleich hier ermitteln!

view1 view1

Kappungsgrenze in Dießen am Ammersee Kappungsgrenze in Egling an der Paar