Kappungsgrenze für Gingen an der Fils
Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in
Gingen an der Fils
durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die
Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf.
Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie
die
Kappungsgrenze für Gingen an der Fils.
Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie
kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer
Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.
Kappungsgrenze Gingen an der Fils