Kappungsgrenze für Lauf an der Pegnitz
Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in
Lauf an der Pegnitz
durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die
Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf.
Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie
die
Kappungsgrenze für Lauf an der Pegnitz.
Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie
kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer
Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.
Kappungsgrenze Lauf an der Pegnitz