Kappungsgrenze für Nossentiner Hütte

Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in Nossentiner Hütte durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie die Kappungsgrenze für Nossentiner Hütte.

Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.

Kappungsgrenze Nossentiner Hütte