Kappungsgrenze für Rutsweiler am Glan

Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in Rutsweiler am Glan durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie die Kappungsgrenze für Rutsweiler am Glan.

Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.

Kappungsgrenze Rutsweiler am Glan


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Kappungsgrenze in Ruthweiler Kappungsgrenze in Rutsweiler an der Lauter