Kappungsgrenze für Walterschen

Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in Walterschen durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie die Kappungsgrenze für Walterschen.

Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.

Kappungsgrenze Walterschen


Oder Immobilienwert gleich hier ermitteln!

view1 view1

Kappungsgrenze in Wallmenroth bei Betzdorf Kappungsgrenze in Weitefeld