Kappungsgrenze für Wehr
Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in
Wehr
durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die
Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf.
Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie
die
Kappungsgrenze für Wehr.
Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie
kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer
Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.
Kappungsgrenze Wehr
Kappungsgrenze
20,00 %
Mieterhöhung & Mietpreise
Sie möchten die Miete erhöhen? Mit der Mietpreis-Analyse erhalten Sie alle
Informationen (inklusive der Dokumente & wenn verfügabr auch
Vergleichswohnungen), die Sie benötigen. Wir prüfen ob eine Mieterhöhung möglich
ist.