Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei nicht um einen qualifizierten Mietspiegel i. S. d. §§ 558e, 558d Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB,) sondern um ein privates Angebot handelt. Die gemachten Angaben sind nicht amtlich und somit nur als Vergleichswerte für den
privaten Gebrauch zu verwenden!
Fragen und Antworten zum Mietpreis
Wie hoch ist der Mietpreis pro m² in Kerpen (Eifel)?
Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine Mietwohnung in Kerpen (Eifel) beträgt aktuell 6,83 Euro (Mietpreise der letzten 24 Monate). Der Mietpreis wird aus der "Kaltmiete" (ohne Mietnebenkosten) berechnet.
Wie ist die Entwicklung der Mietpreise in Kerpen (Eifel) über die letzten Jahre?
Seit 2016 unterliegen die Mietpreise in Kerpen (Eifel) von Jahr zu Jahr unterschiedlichen Schwankungen. Den detaillierten Verlauf der Mietpreisentwicklung finden sie hier.
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Mietpreisentwicklung
Ist der auf Miet-Check.de angezeigte Mietpreis als qualifizierter / offizieller Mietspiegel nutzbar?
Der hier aufgeführte Mietspiegel wird nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt, sondern basieren allein auf einer Auswertungen von eingetragen Mieten durch unsere Nutzer sowie die Auswertung
von eingetragenen Mietwohnungen. Die angezeigten Daten stellen daher die tatsächlichen am Markt georderten aktuellen Mietpreise dar.
Vorteil: Der Mietspiegel für Kerpen (Eifel) von Miet-Check.de liefert die aktuellen und tatsächlich am Markt geforderten Preise von mindestens 10 Angeboten mathematisch ausgewertet (wenn verfügbar).
Wie wird der Miet-Check.de Mietspiegel von Kerpen (Eifel) errechnet?
Der Mietpreisspiegel von Miet-Check.de wird durch die Eingabe von Mietpreisen unserer Besucher, sowie durch am Markt aktuell angebotene Mietobjekte erstellt. Als Basis für die Berechnung wird die Kaltmiete der jeweiligen Wohnung herangezogen.
Was bedeuten Mietpreis & Mietkosten von Kerpen (Eifel)
Mietpreis & Mietkosten berechnen sich aus der Nettokaltmiete (Miete ohne Heiz- und Betriebskosten) und bestimmen den durchschnittlichen Preis pro m
2. Nicht enthalten sind
die Betriebskosten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung.
Vergleichsmiete (ortsübliche Vergleichsmiete)
Die Vergleichsmiete, auch ortsübliche Vergleichsmiete genannt wird aus den üblichen Mietpreisen (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart worden sind.