Mieterhöhung nach Modernisierung

8 % der Modernisierungskosten können jährlich auf den Mieter umgelegt werden.

Schritt 1: Mietdaten eingeben

Geben Sie die aktuellen Mietdaten zur Wohnung ein.

Wird automatisch aus der Monatsmiete berechnet.

Rechtliche Grundlage

Nach § 559 BGB dürfen Vermieter 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete aufschlagen. Seit 2019 gilt eine Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von 6 Jahren um max. 3 €/m² steigen (in Gebieten mit Wohnungsmangel: max. 2 €/m²).