2021-06-10 - Mieter, die weder einen Wäschetrockner noch Zugang zu einem Keller- oder Dachbodenraum zum Trocknen der Wäsche haben, bleibt keine andere Wahl, als die Wäschestücke in der eigenen Wohnung auf Wäscheständern zu trocknen. Im Sommer besteht noch die Möglichkeit, die Wäscheteile auf dem Balkon oder dem Außengelände zu trocknen, aber im Winter fällt auch diese Option weg. Wann darf der Vermieter verbieten, die Wäsche in der Mietwohnung zu trocknen?