Restnutzungsdauer-Rechner
Schöpfen Sie Ihr AfA-Potenzial aus: Schätzen Sie in 2 Minuten die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie nach ImmoWertV 2021 – und sehen Sie, wie viel Steuer Sie dadurch jährlich sparen können.
Jetzt kostenlos Potenzial schätzen →Restnutzungsdauer & AfA-Potenzial berechnen
Objektart, Baujahr und Modernisierungen eingeben – Sie erhalten sofort eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Restnutzungsdauer und Steuerersparnis.
Bereitgestellt von unserem Partner Vermieterwelt · kostenlos & unverbindlich
Höhere Abschreibung
Statt pauschal 2 % pro Jahr oft 3–4 % – der AfA-Satz ergibt sich aus 100 ÷ Restnutzungsdauer.
Mehrere Tausend € sparen
Die zusätzliche Abschreibung senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung – Jahr für Jahr.
Finanzamtsfest
Anerkannt nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG – bestätigt durch den BFH (Az. IX R 25/19).
In 3 Schritten zum Steuervorteil
Potenzial schätzen
Objektart, Baujahr und Modernisierungen eingeben – der kostenlose Schnellrechner zeigt sofort die geschätzte Restnutzungsdauer und Ihre mögliche Ersparnis.
Gutachten beauftragen
Lohnt sich das Potenzial, erstellt ein zertifizierter Sachverständiger das Restnutzungsdauer-Gutachten – zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Beim Finanzamt einreichen
Sie reichen das Gutachten mit Ihrer Steuererklärung ein und schreiben ab sofort mit dem höheren AfA-Satz ab.
Was das konkret bringt
| Gebäudewert (nach Kaufpreisaufteilung) | 280.000 € |
| AfA pauschal (2 % / 50 Jahre) | 5.600 € / Jahr |
| Restnutzungsdauer laut Gutachten | 30 Jahre |
| AfA neu (3,33 %) | 9.324 € / Jahr |
| Mehr-Abschreibung | + 3.724 € / Jahr |
| Steuerersparnis (42 % Steuersatz) | ≈ 1.564 € / Jahr |
Vereinfachtes Beispiel. Der tatsächliche Wert hängt von Objekt, Kaufpreisaufteilung und persönlichem Steuersatz ab.
Restnutzungsdauer & AfA – kurz erklärt
Vermietete Gebäude (ab Baujahr 1925) werden steuerlich pauschal über 50 Jahre mit 2 % jährlich abgeschrieben. Diese Pauschale unterstellt, dass jedes Gebäude gleich lange nutzbar ist – was selten stimmt.
Ist die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer kürzer (nachgewiesen per Gutachten), dürfen Sie entsprechend mehr abschreiben. Ermittelt wird sie nach dem amtlichen Modell der ImmoWertV 2021, Anlage 2 aus Gebäudealter, Gebäudeart und Modernisierungsgrad.
Besonders hoch ist das Potenzial bei Altbauten, wenig modernisierten Objekten und nach einer Kernsanierung. Der kostenlose Schnellrechner zeigt in 2 Minuten, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Gutachten?
Finden Sie es in 2 Minuten heraus – kostenlos und unverbindlich.
Zum Schnellrechner →Hinweis: Diese Seite informiert über das Thema Restnutzungsdauer und AfA und bindet den kostenlosen Schnellrechner unseres Partners Vermieterwelt ein. Sie stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG) ist ein qualifiziertes Gutachten erforderlich. Angaben ohne Gewähr.