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Modernisierungsankündigung – Muster

Modernisierungsmaßnahmen formgerecht ankündigen (§ 555c BGB) – mit Art, Umfang, Dauer und voraussichtlicher Mieterhöhung. Vorlage als PDF herunterladen.

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Stand: 31.07.2026 · geprüft nach aktuellem Mietrecht (BGB)

Wer modernisieren will, muss die Maßnahme rechtzeitig und detailliert ankündigen (§ 555c BGB). Nur eine formgerechte Ankündigung begründet die Duldungspflicht des Mieters und ist Voraussetzung für eine spätere Modernisierungsmieterhöhung.

Mit unserer Vorlage zur Modernisierungsankündigung nennen Sie Art, Umfang, Beginn, Dauer und die voraussichtliche Mieterhöhung – alles, was das Gesetz verlangt.

Was gilt als Modernisierung?

Modernisierungen sind Maßnahmen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern oder Energie/Wasser einsparen (§ 555b BGB) – etwa Wärmedämmung, neue Fenster, Heizungserneuerung oder ein Aufzug. Reine Instandhaltung (Reparatur) ist keine Modernisierung und berechtigt nicht zur Mieterhöhung.

Pflichtangaben und Frist

Die Ankündigung muss dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn in Textform zugehen und enthalten:

  • Art und voraussichtlichen Umfang der Maßnahme.
  • Voraussichtlichen Beginn und Dauer.
  • Die zu erwartende Mieterhöhung und die künftigen Betriebskosten.
  • Hinweis auf Form und Frist eines möglichen Härteeinwands.

Duldungspflicht und Härtefall

Der Mieter muss die ordnungsgemäß angekündigte Modernisierung grundsätzlich dulden (§ 555d BGB). Er kann jedoch einen Härteeinwand erheben, wenn die Maßnahme oder die Mieterhöhung für ihn eine unzumutbare Härte bedeutet. Der Einwand muss bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Ankündigung in Textform erfolgen.

Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)

Nach Abschluss dürfen 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umgelegt werden (§ 559 BGB). Zusätzlich gilt eine Kappung: Die Miete darf binnen sechs Jahren um höchstens 3 € pro m² steigen (bzw. 2 € bei einer Ausgangsmiete unter 7 €/m²). Instandhaltungsanteile sind herauszurechnen.

Modernisierungsankündigung – Muster – in 4 Schritten erstellt

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Häufige Fragen

Spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme, in Textform (§ 555c BGB).

Ja, bei ordnungsgemäßer Ankündigung (§ 555d BGB) – außer er macht fristgerecht einen berechtigten Härtefall geltend.

8 % der Modernisierungskosten pro Jahr (§ 559 BGB), begrenzt durch die Kappung von 3 €/m² (bzw. 2 €/m²) in sechs Jahren.

Nein. Reine Instandhaltung berechtigt nicht zur Mieterhöhung. Bei kombinierten Maßnahmen ist der Instandhaltungsanteil herauszurechnen.