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Wohnungsgeberbestätigung – Vorlage

Gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung für die Meldebehörde nach § 19 BMG. Vorlage ausfüllen und als PDF herunterladen.

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Lesezeit ca. 3 Min
Stand: 31.07.2026 · geprüft nach aktuellem Mietrecht (BGB)

Seit 2015 brauchen Mieter für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung). Sie als Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, diese auszustellen (§ 19 BMG).

Mit unserer Vorlage zur Wohnungsgeberbestätigung erstellen Sie das Dokument mit allen Pflichtangaben in wenigen Minuten.

Wozu dient die Bestätigung?

Sie bestätigt der Meldebehörde, dass der Mieter tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Ohne diese Bestätigung kann sich der Mieter nicht anmelden. Die Bestätigung dient der Bekämpfung von Scheinanmeldungen.

Pflichtangaben nach § 19 BMG

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter oder Eigentümer).
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug oder Auszug) mit Datum.
  • Anschrift der Wohnung.
  • Namen aller meldepflichtigen Personen.

Fristen

Sie müssen die Bestätigung dem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausstellen. Der Mieter muss sich seinerseits binnen zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden.

Bußgeld bei Verstoß

Wer die Bestätigung nicht, falsch oder nicht rechtzeitig ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – es droht ein Bußgeld bis zu 1.000 €. Auch eine wissentlich falsche Bestätigung (Scheinanmeldung) ist bußgeldbewehrt.

Wohnungsgeberbestätigung – Vorlage – in 4 Schritten erstellt

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Häufige Fragen

Ja. Als Wohnungsgeber sind Sie nach § 19 BMG gesetzlich verpflichtet, die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug auszustellen.

Name/Anschrift des Wohnungsgebers, Ein- oder Auszug mit Datum, Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.

Ein Bußgeld bis zu 1.000 € – sowohl bei fehlender als auch bei falscher Bestätigung.

Eine Bestätigung ist vor allem beim Einzug nötig. Beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung kann ebenfalls eine Bestätigung verlangt werden.

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