Vermieterpfandrecht

Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde unter Verwendung von KI-Technologie erstellt.

Vermieterpfandrecht bezeichnet das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den vom Mieter in die Mietsache eingebrachten Sachen zur Sicherung seiner Forderungen. Maßgeblich ist § 562 BGB.

Bedeutung für Vermieter

Für Vermieter sichert das Pfandrecht offene Mietforderungen, erstreckt sich jedoch nicht auf unpfändbare Gegenstände wie notwendige Kleidung oder Arbeitsmittel des Mieters nach § 811 ZPO. Entfernt der Mieter Gegenstände erkennbar dauerhaft aus der Wohnung, kann der Vermieter dem widersprechen, um sein Pfandrecht zu erhalten. Ohne Gericht darf der Vermieter die Entfernung nur verhindern und die Sachen beim Auszug des Mieters in Besitz nehmen (§ 562b Abs. 1 BGB); verwertet werden sie nach den Regeln über den Pfandverkauf (§ 1257 BGB). Bei geleasten oder finanzierten Gegenständen des Mieters kann das Pfandrecht mit Rechten Dritter kollidieren.

Praxistipp

Handeln Sie bei erkennbarer Räumung durch den Mieter sofort und legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Wegnahme der Gegenstände ein.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB – Wann der Zugriff auf Mieterbesitz bei Mietrückständen zulässig ist.

Hinweis

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die Wirksamkeit einzelner Mietvertragsklauseln hängt vom konkreten Einzelfall ab. Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Mietrecht.

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