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Mietpreis-Analysen

Miet-Check.de bündelt aktuelle Mietspiegel für über 12.064 Städte und Gemeinden — von Großstädten wie Berlin, München und Hamburg bis zu Frankfurt und Köln. Vermieter vergleichen hier ihre Miete mit aktuellen Angebotsmieten, berechnen Mieterhöhungen, nutzen Musterbriefe und verwalten Mietverhältnisse – alles an einem Ort, kostenlos nutzbar.

Mietpreise in Deutschland 2026

Die angebotene Kaltmiete lag in den letzten 12 Monaten im Mittel aller ausgewerteten Orte bei 9,65 €/m² – ausgewertet aus 3.585.179 Mietangeboten. In den großen Städten liegt sie deutlich darüber.

Deutschland-Übersicht

Angebotsmieten der letzten 12 Monate nach Bundesland

Bundesland Ø € / m²

Mietspiegel der größten Städte

Die 20 Städte mit den meisten Mietangeboten, letzte 12 Monate

Stadt Angebote Ø € / m²
FAQ

Häufige Fragen zu Mietpreisen

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten in einer Gemeinde. Er zeigt, welche Kaltmiete pro Quadratmeter für Wohnungen mit bestimmten Merkmalen (Lage, Größe, Ausstattung, Baujahr) in der jeweiligen Stadt üblich ist. Vermieter benötigen ihn als Grundlage für Mieterhöhungen nach § 558 BGB – ohne Mietspiegel muss die ortsübliche Vergleichsmiete anderweitig belegt werden (Gutachten, Vergleichswohnungen).

Vermieter dürfen die Miete frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung anheben. Die Kappungsgrenze begrenzt die Erhöhung auf maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren – in vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sogar auf nur 15 %. Darüber hinaus darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Mit dem Mieterhöhungs-Rechner von Miet-Check.de ermitteln Sie schnell den zulässigen Betrag.

Laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind 17 Kostenarten umlagefähig, darunter Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschafts-Antenne/Kabel sowie sonstige Betriebskosten. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und Reparaturkosten. Mit dem Nebenkosten-Überblick sehen Sie, was in Ihrer Stadt üblich ist.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die durchschnittliche Kaltmiete, die in einer Gemeinde für vergleichbare Wohnungen (ähnliche Lage, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Baujahr) in den letzten 6 Jahren vereinbart oder geändert wurde (§ 558 Abs. 2 BGB). Sie bildet die gesetzliche Obergrenze für Mieterhöhungen und wird üblicherweise durch den lokalen Mietspiegel belegt. Auf Miet-Check.de finden Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für über 10.000 Orte in Deutschland.

Ja. Die Mietpreis-Datenbank, der Mietspiegel für alle Städte, der Mieterhöhungs-Rechner und die Mietpreis-Analyse sind kostenlos zugänglich – ohne Registrierung. Auch die Vermieter-Tools im Konto (Mietverhältnisse, Musterbriefe, Einnahmen und Ausgaben) sind kostenlos.

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