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Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug – Wann Vermieter das Mietverhältnis sofort beenden können

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Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug ist das schärfste Instrument, das Vermietern bei ausbleibenden Mietzahlungen zur Verfügung steht. Tatsächlich ist der Zahlungsverzug der mit Abstand häufigste Grund für fristlose Kündigungen im Wohnraummietrecht. Allerdings scheitern viele Kündigungen an formalen Fehlern oder an der sogenannten Schonfristzahlung, die den Mieter nachträglich retten kann.

Eigenbedarfskündigung richtig begründen – Wie Vermieter die strengen Anforderungen des BGH erfüllen

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Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierung – Was Vermieter über § 555d BGB wissen müssen

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Gewinnbringende Untervermietung unzulässig – Warum der BGH Vermietern den Rücken stärkt

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