Vorlage – Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbescheinigung (PDF)

Vermieterbescheinigung

Wenn Sie umziehen, haben Sie einiges zu erledigen. Papierkram, der Gang zu den Behörden und vieles mehr. Hierzu zählt auch das Ummelden in Ihrem Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt. Dazu ist die Vermieterbescheinigung / Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Was müssen Sie beachten? Das erfahren Sie im Artikel.

Worum handelt es sich bei einer solchen Wohnungsgeberbestätigung?

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Hierfür ist die Bestätigung Ihres Vermieters erforderlich. Diese Bescheinigung bestätigt Ihnen, dass Sie in die angegebene Wohnung oder das Haus eingezogen sind. Das verhindert die Angabe von Scheinwohnsitzen.

Was ist mit Untermietern und der Bestätigung des Vermieters?

Ziehen Sie als Untermieter ein, stellt der erste Mieter die Bescheinigung aus. Das liegt daran, dass dieser Ihnen die Wohnung überlässt. Daher darf er die Bestätigung ausstellen.

Selbiges gilt ebenfalls, wenn Sie mit Ihrem Lebensgefährten zusammenziehen. Falls es sich dabei um Freunde handelt, ist es ebenfalls Ihre Aufgabe als Hauptmieter, die Bescheinigung auszufüllen, die für das Bürgerbüro benötigt wird. Dennoch müssen Sie Ihren Vermieter darüber aufklären, wer mit in die Wohnung eingezogen ist.

Wenn Familienangehörige in die Wohnung einziehen

Ziehen Eltern, Kinder, Ehepartner oder Geschwister in die Wohnung ein, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, die Bescheinigung auszustellen. Sie sind schließlich der Hauptmieter.

Was für Daten sind in der Vermieterbestätigung relevant?

Die sogenannte Vermieterbestätigung ist verpflichtend. Ihr Vermieter muss die Mieterbescheinigung für Sie ausstellen, damit Sie diese dem Einwohnermeldeamt übergeben können. Sie muss verschiedene Angaben enthalten.

Das sind der Name und die Adresse Ihres Vermieters, ebenso der Name des Eigentümers, sofern es sich um unterschiedliche Personen handelt. Außerdem müssen das Einzugsdatum und die Adresse der Wohnung sowie die Daten der meldepflichtigen Personen angegeben werden.

Sie müssen Ihrem Vermieter diese Daten bereitstellen. Ihr Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Bestätigung auszufüllen. Er darf auch andere Personen dazu ermächtigen wie etwa den Hausverwalter.

Unterscheiden sich Vermieterbescheinigung und Wohnungsgeberbestätigung?

Nein, es gibt keine Unterschiede zwischen diesen beiden Begriffen. Sie werden synonym eingesetzt. Die Vermieterbestätigung ist dasselbe wie die Bestätigung des Wohnungsgebers. Generell bezeichnen sie dasselbe. Es handelt sich um eine Bestätigung von Ihrem Vermieter, die nachweist, dass Sie in der besagten Wohnung angemeldet sind und leben.

Hin und wieder ist die Vermieterbescheinigung aber auch in anderen Umständen zu lesen. Sie soll in diesem Fall als Nachweis dienen, eine andere Wohnung leichter finden zu können. Vermerkt sind darin dann verschiedene positive Eigenschaften des Mieters, zum Beispiel, dass er keine Mietschulden hat oder die Hausordnung einhält. Solche Bescheinigungen sind aber für das Einwohnermeldeamt uninteressant.

In welchem Zusammenhang müssen Sie eine Vermieterbescheinigung angeben?

Die Bescheinigung Ihres Vermieters müssen Sie innerhalb zwei Wochen abgeben, nachdem Sie in die neue Wohnung eingezogen sind. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen. Deshalb sollten Sie die Bestätigung Ihres Vermieters am besten direkt bei der An- oder Ummeldung einreichen.

Es empfiehlt sich, die Bestätigung Ihres Vermieters sofort mitzunehmen, denn davon profitieren Sie gleich doppelt. Sie müssen die Behörde nicht zweimal aufsuchen und es garantiert, dass Ihre Anmeldung sofort bearbeitet wird. Das Ummelden ihrerseits ist ansonsten ohne die Bescheinigung Ihres Vermieters nicht möglich.

Es ist übrigens keine gute Idee nur den Mietvertrag anstatt der Bescheinigung Ihres Vermieters vorzulegen. Dieser enthält nämlich nicht alle erforderlichen und bedeutenden Daten.

Wie kann der Vermieter die Bescheinigung an das Einwohnermeldeamt übersenden?

Zunächst einmal kann er Ihnen das schriftlich bestätigen. Er füllt ein Formular aus, das Sie dann beim Einwohnermeldeamt vorlegen können. Es gibt online verschiedene Vorlagen, die er deshalb nutzen kann. Er kann diese ausdrucken und dann einfach ausfüllen. Im Anschluss übergibt er Ihnen das Formular.

Andererseits hat er auch die Möglichkeit, die elektronische Variante zu nutzen. Er kann die Daten online ausfüllen und diese dann an das Einwohnermeldeamt übersenden. Er ordnet Sie als Mieter über eine Nummer oder ähnliches zu, die Sie dann für Ihre Ummeldung beim Einwohnermeldeamt angeben können.

Was ist, wenn Sie ausziehen, brauchen Sie dann ebenfalls die Vermieterbestätigung?

Nein, benötigen Sie nicht. Sie brauchen diese nur, wenn Sie einziehen oder sich ummelden, um diese beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Doch es gibt eine Ausnahme. Ziehen Sie ins Ausland und verlassen Sie Deutschland, müssen Sie sich den Auszug aus unserem Land von Ihrem Vermieter bestätigen lassen.

Doch es war nicht immer so einfach. Von 2015 bis 2016 hatten Vermieter die Pflicht, Einzug und Auszug ihrer Mieter zu bestätigen. Das wurde anschließend leichter gemacht.

Sie beziehen Ihr Eigentum – was ist dann mit der Wohnungsgeberbestätigung?

Etwas anders sieht es aus, wenn Sie nicht mehr eine Mietwohnung bevorzugen, sondern in Ihr Eigentum einziehen wollen. Trotzdem ist immer noch Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, das schreibt der Gesetzgeber vor.

Was bedeutet das jetzt für Sie? Das ist ganz einfach: Sie können sich die Wohnungsgeberbestätigung selber ausfüllen. So leicht ist das. Sie können zudem eine formlose Deklaration hinzufügen, in der Sie erklären, dass Sie der Eigentümer der Immobilie sind.

Und was geschieht, sobald der Vermieter die Bescheinigung fehlerhaft ausfüllt oder gar nicht abgibt?

Ihr Vermieter ist verpflichtet, die Bescheinigung im Zeitraum von zwei Wochen innerhalb Ihres Einzuges auszustellen. Das erlaubt eine Ummeldung im vorgegebenen Zeitrahmen. Versäumt er das, können Sie ihn bei Ihrem Bürgerbüro anzeigen. Für Ihren Vermieter kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen, nämlich Bußgelder in Höhe von maximal 1.000 Euro.

Was möchte das Bundesmeldegesetz damit erreichen? So sollen Scheinanmeldungen vermieden werden. Deshalb sind die Strafen auch so hart, wenn Vermieter Bescheinigungen für Anschriften ausstellen, wo die genannten Personen nicht wohnen. Das hat zur Folge, dass maximal 50.000 Euro Buße erhoben werden.

Welches Recht gilt denn eigentlich für den Vermieter?

Natürlich hat auch der Vermieter gemäß Bundesmeldegesetz Rechte, das darf nicht verschwiegen werden. Vermieter haben die Möglichkeit, beim Einwohnermeldeamt nachzufragen, welche Personen in ihrer Wohnung angemeldet sind. Auf diese Weise haben sie die Gelegenheit, zu erfahren, ob es dort Untermieter gibt. Seine eigentlichen Mieter muss er dazu nicht fragen.

Vorlage Vermieterbescheinigung / Wohnungsgeberbestätigung

Diese Vermieterbescheinigung dient als Bestätigung des Wohnungsgebers gem. § 19 BMG und zur Vorlage bei der Meldebehörde

Bestätigung des Einzuges / Auszuges

Hiermit wird ein:

  Einzug am                                                        Auszug am

in/aus folgender Wohnung bestätigt:

Straße, Hausnummer:

PLZ / Ort:

Wohnungsnummer:

Folgende Person/Personen ist/sind am {DATUM EINGEBEN} in/aus der oben genannten Wohnung eingezogen / ausgezogen:

1.

2.

3.

4.

5.

Angaben zum Vermieter (Wohnungsgeber)

Vorname, Nachname:

Straße, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Name des durch den Wohnungsgeber beauftragen Person
gem. § 19 Abs. 1 BMG:

Weitere Angaben

  Der Vermieter ist zugleich Eigentümer der Wohnung

  Der Vermieter ist nicht Eigentümer der Wohnung und Angaben des Eigentümers lauten wie folgt:

Vorname, Nachname:

Straße, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§54 i.V.m §19BMG).

_____________________________                                                      _______________________________

Ort, Datum                                                                                                       Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person

Die Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier herunterladen

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