Urteil vom 17.03.2023 “Einfach drauflos bauen ist nicht erlaubt” (V ZR 140/22)
In einem Urteil, das vergangenen März erging, hat der BGH zutreffend festgestellt, dass Eigentümergemeinschaften sich vorher absprechen müssen. Es darf nicht einfach von einer Partei mit einem Bauvorhaben begonnen werden.
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