Einbruchschutz im Mietshaus – Pflichten des Vermieters
Irrtümlicherweise nehmen viele Mieter an, dass in einer Mietwohnung oder in einem Mietshaus der Vermieter für ausreichend Sicherheit zu sorgen hat. Tatsächlich gibt es bisher keine gesetzliche Pflicht des Vermieters, einen besonderen Einbruchsschutz zu installieren. Was die Gesetze sowohl für Vermieter als auch für Mieter vorsehen und welche Folgen höhere Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich haben können, erfahren Sie hier!
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