Wohnungsübergabeprotokoll – Vorlage & Muster

Mietvertrag erstellen

Ein Wohnungsübergabeprotokoll erspart Mieter und Vermietern Ärger

Einfach, rechtssicher & digital vermieten!

Mit Vermieter+ hast du uneingeschränkten Zugang auf eine Vielzahl essentieller Funktionen und Services, die du als Vermieter brauchst. Du sparst viel Zeit und schaffst dir damit ein sorgenfreies Vermieterleben.
Mehr erfahren >>

Zieht ein Mieter aus und es sind beispielsweise Schäden in der Mietwohnung vorhanden, kann es leicht zum Streit darüber kommen, wer diese verursacht hat. Beide Parteien können dies von vornherein ausschließen, indem sie sowohl beim Ein- als auch Auszug ein Übergabeprotokoll anfertigen.

Wann und warum sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt werden?

Insbesondere wenn eine Mietpartei über einen längeren Zeitraum eine Mietwohnung bezogen hatte und nun auszieht, schaut der Vermieter bei der Wohnungsübergabe nach möglichen Schäden und lastet diese dem jeweiligen Mieter an. Ebenso kann dies auf Schlüssel zutreffen, wenn der Eigentümer der Meinung ist, dass er mehr übergeben hat, als er zurückbekommt.

Doch auch nach kurzer Mietdauer kann es Probleme geben, wenn sich der Mieter mit einer zu hohen Rechnung für Energiekosten konfrontiert sieht und diverses Inventar nicht einwandfrei funktioniert, beispielsweise Heizung, Geräte in der Einbauküche oder die Toilettenspülung.

Damit das Mietverhältnis nicht bereits zu Beginn unter Streitereien leidet, sollte schon vor Einzug ein Termin zur Übergabe der Wohnung gemacht werden, am besten mindestens eine Woche im Voraus. Auch für den Auszug ist ein Übergabeprotokoll vorteilhaft, vor allem für den Mieter, damit ihm später keine Schäden zugeschrieben werden, die er nicht verursacht hat.

Die Durchführung einer Wohnungsübergabe ist Pflicht

Sowohl für den Vermieter als auch den Mieter ist die Übergabe der Wohnung verpflichtend. Das bedeutet, dass der Eigentümer sicherstellen muss, dass die Mietpartei pünktlich zum Vertragsbeginn in die Mietwohnung kann. Kommt der Hauseigentümer nicht zum Übergabetermin ohne abzusagen, hat er die Kosten zu tragen, die der Mieter zusätzlich hat. Dies beinhaltet Mehrkosten des Umzugs, falls der Wohnungsmieter mit dem Umzugsgut vor einer verschlossenen Tür steht und nicht zum vereinbarten Termin einziehen kann. Doch auch die Mietpartei hat die Verpflichtung, dass der Vermieter die Wohnung allerspätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses zurückbekommt. Die Übergabe muss jedoch nicht zwangsläufig auf einen Sonn- oder Feiertag durchgeführt werden. In diesem Fall zählt der nachfolgende Werktag. Verpasst die Mietpartei den Übergabetermin und der Eigentümer bekommt die Wohnung nicht pünktlich zurück, kann der Hauseigentümer Schadensersatz verlangen. Dieser entspricht entweder der ortsüblichen oder der vereinbarten Miete.

Wer muss bei der Wohnungsübergabe anwesend sein?

Es ist nicht verpflichtend, dass Wohnungsmieter und Vermieter selbst bei der Wohnungsübergabe anwesend sind. Beide können einen Dritten schicken, der zur Übergabe bevollmächtigt wird, beispielsweise, falls dieser keine Zeit hat. Der Mieter sollte hierfür eine Vollmacht ausstellen. Hauseigentümer können zum Beispiel durch einen Makler oder Hausverwalter repräsentiert werden. Übersieht der Vertreter des Eigentümers jedoch Mängel, die nicht im Wohnungsübergabeprotokoll aufgeführt werden, steht der Vermieter für den Fehler gerade, da er Vertragspartner des Mieters ist. Allerdings kann er den Makler oder Verwalter in Regress nehmen und Schadensersatz fordern. Vorteilhaft ist zudem, wenn eine neutrale Person dabei ist, welche die Wohnung auf Mängel inspiziert und das Übergabeprotokoll als Zeuge mit unterschreibt.

Welchen Zustand muss die Wohnung bei „besenreiner“ Übergabe haben?

Empfehlenswert ist die Übergabe der Mietwohnung bei Tageslicht, da nur so gewährleistet ist, dass keine Schäden aufgrund mangelnden Lichts übersehen werden.

Auch wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist, muss der Mieter die Wohnung besenrein übergeben. Das geht aus §546 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hervor, in dem geregelt ist, dass dies zur Rückgabe im ordnungsgemäßen Zustand zählt. Hierzu gehört, dass grobe Verschmutzungen auf Teppichböden durch Staubsaugen beseitigt werden und Böden mit Laminat, Parkett oder Fliesen zufriedenstellend gefegt sein müssen. Auch das Entfernen von Spinnenweben in der Mietwohnung und Kellerräumen, die mitvermietet wurden, ist erforderlich. Finden sich grobe Verunreinigungen auf Fenstern, sind diese zu putzen. Im Bad und in der Küche müssen Schmierschichten und Kalkablagerungen entfernt werden. Zudem dürfen in der Küche keine Essensreste befinden und der Kühlschrank, wenn er zur Wohnung gehört, darf keinerlei Lebensmittel aufweisen.

Sollte im Mietvertrag statt „besenrein“ „sauberer Zustand“ oder sorgfältig gereinigt“ stehen, ist diese Regelung wirksam und die Mietpartei hat die Mietwohnung entsprechend zu reinigen.

Worauf sollte bei der Übergabe der Wohnung geachtet werden?

Mieter und Vermieter sollten bei der Wohnungsübergabe die Zählerstände von Gas- und Stromzählern sowie Wasseruhren notieren und prüfen, ob alle Schlüssel vorhanden sind. Die Decken und Wände sollten auf Feuchtigkeit und Schimmel untersucht werden und ob es Kratzer oder Dellen auf dem Parkett, Laminat oder Fliesen gibt beziehungsweise Flecken auf dem Teppich existieren. Haben Wände einen Neuanstrich bekommen und wie viele Bohrlöcher sind vorhanden? Lassen sich alle Fenster und Türen einwandfrei schließen und öffnen und sind sie dicht? Funktionieren alle Schlösser, Wasserhähne, die Toilettenspülung und elektrischen Geräte, die mitvermietet wurden? Sind sämtliche Einbauten fest verbaut (rütteln), ohne Risse beziehungsweise abgeschlagene Stücke? Wird die Heizung beim Aufdrehen warm? Weisen Keller und Dachboden Wasserschäden auf oder sind im Treppenhaus durch den Auszug Schäden entstanden? Wurden Mängel, die der Mieter selbst verursacht hat, beseitigt, und Schönheitsreparaturen ausgeführt, soweit dies notwendig war?

Werden Mängel aufgedeckt oder ist die Mietwohnung nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Zustand beziehungsweise entspricht sie nicht dem laut Vertrag vereinbarten Erhaltungszustand, ist dies im Wohnungsübergabeprotokoll zu vermerken.

Was gehört ins Wohnungsübergabeprotokoll ?

– Name und Adresse von Vermieter und Mieter, gegebenenfalls Zeugen
– Anschrift der Mietwohnung
– Datum der Übergabe und der letzten Renovierung, Ein- beziehungsweise Auszugsdatum
– Zählerstände von Strom, Gas und Wasser
– falls vorhanden Stand des Heizöltanks
– jeweilige Anzahl der Schlüssel, beispielsweise für Briefkasten, Haus, Wohnung, Keller und einzelne Räume
– jegliche Schäden und Mängel
– wird die Mietwohnung im einwandfreien Zustand und gegebenenfalls besenrein übergeben?
– eventuell anstehende Reparaturen, die noch durchgeführt werden

Im Wohnungsübergabeprotokoll sollte Raum für Raum aufgeführt sein und vorhandene Schäden möglich genau beschrieben werden. Außerdem sollte jede Partei direkt nach der Übergabe ein Exemplar erhalten und unterschreiben, damit nachträgliche Einträge oder Änderungen ausgeschlossen sind.

Eine kostenlose Vorlage für ein Wohnungsübergabeprotokoll können Sie hier herunterladen

Vorlage / Muster

Wohnungsübergabeprotokoll

Datum der Übergabe:             …………………………………………………………….

Name des Vermieters:           …………………………………………………………….

Name des Mieters:                 …………………………………………………………….

Straße, Hausnummer, Etage, Wohnungsnummer:

………………………………………………………………………………………………

Zählerstand Strom:                 …………………………………………………………….

Zählerstand Gas:                     …………………………………………………………….

Zählerstand Wasser:               …………………………………………………………….

Es wurden ……….  Wohnungsschlüssel übergeben. Es fehlen noch ………. Wohnungsschlüssel.

Sonstige Schlüssel (Briefkasten, Keller): ……………….. ……………….. ………………..

Der gemeinsam festgestellte Zustand der Wohnung
RäumeMängel – Was ist noch zu tun?
Diele/Flur 
Küche 
Wohnzimmer 
Schlafzimmer 
Kinderzimmer 
Bad/WC 
Weitere Zimmer 
Keller 
Balkon/Terrasse 
Sonstiges 

___________________________                                           ___________________________

Vermieter (Datum/Unterschrift)                                             Mieter (Datum/Unterschrift)

___________________________

Zeuge (Datum/Unterschrift)

13 Kommentare zu “Wohnungsübergabeprotokoll – Vorlage & Muster”

  1. Vielen Dank – Vor allem die Erstellung im System ist klasse. Ich kann mein Übergabeprotokoll ablegen und bei Bedarf darauf zugreifen. Bleibt das alles kostenlos ?

    Danke

    1. Hallo Arne,
      lieben Dank.

      Die Nutzung wird für Vermieter mit einer Wohnung kostenlos bleiben. Für Vermieter mit mehreren Wohnungen werden wir in naher Zukunft ein fairen Preis haben.

    1. Hallo Yannik,
      vielen Dank für Deine Frage.

      Antwort: Nein, aktuell nicht

      Du kannst Deine Daten aber problemlos im System eingeben, jederzeit bearbeiten und ein PDF erstellen.

    1. Niemand ist verpflichtet, eine Unterschrift für das Übergabeprotokoll zu leisten.

      Dabei ist abzuwägen: Wenn beide Seiten das Übergabeprotokoll unterzeichnen, ist es für beide Seiten schwierig, nachträglich zu behaupten, der Zustand der Wohnung sei anders gewesen als protokolliert.

  2. Pingback: Wohnungsübergabeprotokoll: Was muss drinstehen? - Innova24

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert