Die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist gesetzlich auf 20% bzw. 15% begrenzt. Die Kappungsgrenze besagt, dass sich die Miete binnen drei Jahren ab Mietbeginn um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen darf und stellt somit für Vermieter, neben der ortsüblichen Vergleichsmiete, eine Regulierung der Mietengestaltung dar.
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