Rechner Mieterhöhung
Gesetzliche Regelungen zur Mieterhöhung
Die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist gesetzlich auf 20% bzw. 15% begrenzt. Die Kappungsgrenze besagt, dass sich die Miete binnen drei Jahren ab Mietbeginn um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen darf.
Hinweis: Unsere Rechner bieten eine erste Orientierung und
ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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