Mieterhöhung bei Neuvermietung: Welche Regelungen sind zu beachten?

Die Erhöhung der Miete bei Neuvermietung ist ein häufig diskutiertes Thema, das sowohl Vermieter als auch Mieter betrifft. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um sowohl die Rechte der Vermieter als auch die der Mieter zu wahren. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte und Regelungen erläutert, die bei einer Mieterhöhung bei Neuvermietung zu beachten sind:

Festlegung der Miete bei Neuvermietung: Flexibilität und Grenzen

Wenn eine Wohnung neu vermietet wird, besteht theoretisch die Möglichkeit, die Miete nach eigenem Ermessen festzulegen. Anders als bei einer bestehenden Miete während eines laufenden Mietverhältnisses gibt es keine festgelegten Grenzen oder Prozentsätze, an die sich Vermieter halten müssen. Der örtliche Mietspiegel kann zwar als Orientierung dienen, jedoch sind Vermieter nicht rechtlich dazu verpflichtet, sich an diesen zu halten. Diese Freiheit bei der Festlegung der Miete wurde jedoch durch die Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 eingeschränkt, welche darauf abzielt, exzessive Mietsteigerungen zu begrenzen. Demnach darf die Miete bei Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.



Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Auslegung und Umsetzung der Mietpreisbremse je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein kann. Einige Regionen haben strengere Vorschriften und Regelungen als andere.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse bei Neuvermietung

Trotz der allgemeinen Regelung der Mietpreisbremse gibt es bestimmte Ausnahmen, die Vermietern erlauben, von den Beschränkungen abzuweichen. Zum Beispiel gelten Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen, die in einen nahezu neuen Zustand versetzt wurden, nicht als betroffen von der Mietpreisbremse. Zusätzlich besteht ein Bestandsschutz für Vermieter, die ihre Wohnung bereits seit langer Zeit zu einer Miete über den festgelegten Höchstgrenzen vermieten.

Auskunftspflicht bei Neuvermietung

Seit Januar 2019 sind Vermieter verpflichtet, potenziellen Mietern vor Abschluss eines Mietvertrags Auskunft darüber zu geben, wie hoch die Miete ein Jahr vor Ablauf des letzten Mietverhältnisses war. Diese Regelung soll es Mietern ermöglichen, eine eventuelle Überschreitung der Mietpreisbremse frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Vermieter können jedoch auch Ausnahmen angeben, um dennoch eine Mieterhöhung bei der Neuvermietung durchzuführen.

Mieterhöhung nach Vertragsabschluss

Nach Abschluss des Mietvertrags gelten spezifische Bedingungen für Mieterhöhungen. Die Kappungsgrenze legt beispielsweise fest, dass die Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden darf, beispielsweise 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In besonders nachgefragten Regionen kann diese Grenze sogar niedriger liegen, beispielsweise bei 15 Prozent. Außerdem ist die Zustimmung des Mieters für eine Mieterhöhung erforderlich.

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