Mieterhöhung – 3 Vergleichswohnungen

3 Vergleichswohnungen

Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Miete auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben und kann dies mit Vergleichswohnungen begründen. Dieser Prozess unterliegt jedoch einigen wichtigen Regeln und Bedingungen.

Unwirksamkeit – Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen

Eine Mieterhöhung auf Grundlage der Vergleichsmiete kann leicht unwirksam werden, wenn der Vermieter bestimmte Vorgaben nicht einhält.



Weniger als drei Vergleichswohnungen

Der Vermieter muss in seinem Mieterhöhungsverlangen mindestens drei Vergleichswohnungen nennen, um es wirksam zu gestalten. Wenn er weniger als drei angibt, ist die Mieterhöhung unwirksam.

Wohnung ist nicht vergleichbar

Wenn eine der genannten Vergleichswohnungen nicht mit der zu vermietenden Wohnung vergleichbar ist, beispielsweise hinsichtlich Größe, Ausstattung, Lage oder Art, kann diese nicht zur Begründung der Mieterhöhung herangezogen werden. Das führt zur Unwirksamkeit der Mieterhöhung.

Ortsübliche Vergleichsmiete – Mieter müssen in der Lage sein, Vergleichswohnungen zu prüfen

Die Vergleichswohnungen müssen für den Mieter nachvollziehbar sein. Dazu gehören genaue Angaben wie die genaue Adresse und die Position in einem Gebäude (z. B. 1. Obergeschoss links). Wenn eine Wohnung nicht auffindbar ist und die Anzahl der angegebenen Wohnungen unter drei fällt, ist die Mieterhöhung unwirksam.

Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist unwirksam

Wenn das Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist, müssen die Mieter nichts unternehmen und können die bisherige Miete weiterzahlen. Der Vermieter kann jedoch versuchen, die Mieterhöhung erneut durch ein neues Verlangen durchzusetzen.

Eine genannte Wohnung ist nicht vermietet

Wenn eine der genannten Wohnungen tatsächlich nicht vermietet ist, kann dies zur Unwirksamkeit der Mieterhöhung führen, da die erforderliche Anzahl von drei Vergleichswohnungen nicht erreicht wird.

Mieterhöhung – genannte Vergleichswohnungen müssen von Lage und Art vergleichbar sein

Die Vergleichswohnungen müssen sich in derselben Gemeinde oder einer ähnlichen Nachbargemeinde befinden und von Art her mit der zu vermietenden Wohnung vergleichbar sein.

Angegebene Vergleichswohnungen können dem gleichen Vermieter gehören

Die Vergleichswohnungen müssen nicht zwangsläufig anderen Vermietern gehören; der Vermieter kann auch Wohnungen aus seinem eigenen Bestand verwenden, um die Mieterhöhung zu begründen.

Miethöhe bei angegebenen Vergleichswohnungen

Wenn der Vermieter eine Miete von z. B. 5,00 Euro pro Quadratmeter verlangt und eine Erhöhung auf 5,40 Euro pro Quadratmeter beantragt, muss er mindestens drei vergleichbare Wohnungen nennen, für die mindestens 5,40 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden. Wenn eine der genannten Wohnungen eine geringere Miete pro Quadratmeter aufweist, darf der Vermieter nur diese Wohnung als Grundlage für die Mieterhöhung verwenden.

Durchschnittliche Miete als Grundlage

Es ist nicht erlaubt, den Durchschnitt der Mieten pro Quadratmeter der genannten Vergleichswohnungen als Grundlage für die Mieterhöhung zu nehmen.

Zweifel an der Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen – Mieter ist nicht einverstanden

Selbst wenn drei Vergleichswohnungen eine Miete von 5,40 Euro pro Quadratmeter aufweisen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass dies auch für die zu vermietende Wohnung die ortsübliche Miete ist. Im Streitfall wird dies vom Gericht geprüft, unter Verwendung anderer Beweismittel wie einem Mietspiegel oder einem Sachverständigengutachten.

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10 Kommentare zu “Mieterhöhung – 3 Vergleichswohnungen”

    1. Hallo Vanessa,

      in Deutschland gelten im Mietrecht klare Regelungen für Reparaturen und Wartungsaufgaben im Mietobjekt, die sowohl für Mieter als auch Vermieter relevant sind. Gemäß § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, das Mietobjekt in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit instand zu halten. Der Vermieter trägt die Verantwortung für größere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, die über den normalen Verschleiß hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Reparaturen an der Heizungsanlage, Elektrik oder Sanitärinstallationen. Der Vermieter muss auch regelmäßige Wartungsarbeiten wie die Inspektion von Heizungsanlagen, Aufzügen oder Rauchmeldern durchführen lassen. Der Mieter hingegen ist in der Regel für kleinere Reparaturen und die allgemeine Pflege der Wohnung zuständig. Hierzu gehören beispielsweise das Auswechseln von Glühbirnen, das Reinigen von Abflüssen oder das Streichen der Wände. Diese Verantwortung kann jedoch im Mietvertrag spezifisch geregelt sein.

      Es ist wichtig, den Mietvertrag sorgfältig zu lesen und bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. Dort können spezifische Regelungen zu Reparaturen und Wartungsaufgaben festgelegt sein.

    1. Hallo Thomas,

      ja, es gibt verschiedene Arten von Klauseln, die in Mietverträgen verwendet werden können, um Mietanpassungen während der Laufzeit des Vertrags zu regeln. Diese Klauseln können je nach den geltenden Gesetzen und den Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter variieren.

      Hier sind einige gängige Arten von Mietanpassungsklauseln:

      Indexmiete: Bei dieser Art der Mietanpassung wird die Miete regelmäßig basierend auf einem Index oder einer Preissteigerungsrate angepasst. Dies kann beispielsweise auf dem Verbraucherpreisindex (CPI) basieren. Die Mietanpassung erfolgt in der Regel einmal im Jahr.

      Staffelmiete: In einer Staffelmiete wird die Miete zu vorher festgelegten Zeitpunkten erhöht, unabhängig von externen Indizes. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass die Miete alle 12 Monate um einen bestimmten festen Betrag erhöht wird.

      Vereinbarte Mietanpassung: Mieter und Vermieter können im Voraus eine spezifische Formel oder Methode zur Mietanpassung vereinbaren. Dies kann beinhalten, dass die Miete alle paar Jahre aufgrund von Faktoren wie Inflation oder Betriebskosten steigt.

      Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete: In einigen Ländern und Bundesstaaten gibt es Gesetze, die den Vermietern erlauben, die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Dies dient dazu sicherzustellen, dass die Miete im Einklang mit dem örtlichen Mietmarkt bleibt.

      Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und Regeln für Mietanpassungen je nach Gesetzgebung und Vertragsbedingungen variieren können. In vielen Ländern und Regionen gibt es gesetzliche Bestimmungen für die Höhe und Häufigkeit von Mietanpassungen, um die Rechte der Mieter zu schützen. Mieter und Vermieter sollten die örtlichen Gesetze und die spezifischen Vereinbarungen in ihrem Mietvertrag sorgfältig prüfen, um die Einzelheiten der Mietanpassungen während der Vertragslaufzeit zu verstehen.

    1. Hallo Claudia,

      die genauen Bedingungen für die Rückgabe der Mietkaution am Ende eines Mietverhältnisses hängen von den örtlichen Gesetzen und dem Mietvertrag ab. In der Regel sollte die Mietwohnung in gutem Zustand sein, alle Mietzahlungen beglichen sein, vertragliche Vereinbarungen erfüllt werden, und die Wohnung rechtzeitig geräumt werden. Ein Übergabeprotokoll kann hilfreich sein, und Schäden können vom Vermieter abgezogen werden. Die Rückgabe erfolgt normalerweise innerhalb gesetzlicher Fristen. Beachten Sie die örtlichen Bestimmungen und den Mietvertrag, um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen verstehen. Rechtlicher Rat kann bei Unsicherheiten hilfreich sein.

    1. Hallo Mauro,

      die Verpflichtungen des Mieters in Bezug auf die Garten- oder Außenpflege werden normalerweise im Mietvertrag festgelegt. Typischerweise gehören dazu die regelmäßige Rasenpflege, Unkrautbekämpfung, Reinigung von Gehwegen und Einfahrten sowie die Pflege von Gartenanlagen und -geräten. Die genauen Pflichten variieren je nach Mietvertrag und örtlichen Gesetzen. Es ist ratsam, den Mietvertrag zu prüfen und bei Unsicherheiten den Vermieter zu kontaktieren.

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