Mietnomaden loswerden – Wohnraum zurückgewinnen

Bei Wohnungsvermietern gelten sie als Worstcase: Mietnomaden ziehen in Wohnungen ein, nutzen diese und überweisen keine Miete. Auf Mahnungen reagieren sie nicht und lassen viel Zeit verstreichen. Anschließend sind sie auf unbekannt verzogen und hinterlassen eine verwahrloste Wohnung, die aufgeräumt und renoviert werden muss. Mit diesen Tipps kannst Du das Problem vermeiden und die Mietnomaden loswerden.

Vorbeugen und den Mietbetrug vermeiden

Vorbeugende Maßnahmen senken das Risiko, auf Mietnomaden hereinzufallen. Bei der Auswahl eines Mieters sollte dessen Hintergrund geprüft werden. Viele Vermieter lassen sich eine aktuelle Schufa-Auskunft und einen Einkommensnachweis vorlegen. Eine zusätzliche Sicherheit kann eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Mieters bieten. In einem solchen Schreiben gibt der aktuelle Mieter des Interessenten darüber Auskunft, dass keine Mietschulden vorgehen. Absolute Sicherheit bieten solche Schreiben nicht. Betrüger legen nicht selten falsche Dokumente vor.



Moderne Mietverträge enthalten typischerweise eine Kaution oder eine Bürgschaft. Auf diese Gelder kann der Vermieter zugreifen, falls der Mieter die monatlichen Mietzahlungen nicht bedienen sollte. Wer an Empfänger von Sozialleistungen vermietet, kann eine direkte Überweisung der Miete über das Amt vereinbaren. Eine weitere Absicherung bietet eine Mietnomadenversicherung. Sie kann bei Mietausfällen greifen, sich um das Eintreiben von Geldern kümmern und Kosten für Räumungen und Reparaturen abdecken.

Mietnomaden richtig loswerden – so gehst Du vor!

Ein Mietverhältnis mit einem Mietnomaden solltest Du auf keinen Fall laufen lassen. Ohne eine rechtzeitige Reaktion seitens des Vermieters sammelt sich über die Monate nicht nur ein hoher Berg an Mietschulden an. Die rechtssichere Räumung kostet Zeit und Geld. Die Beseitigung von Müll und Ungeziefer sowie die Behebung von Schäden an der Wohnsubstanz ebenso. Wenn der Mieter verschwunden ist und sein böses Spiel mit dem nächsten Immobilienbesitzer weitertreibt, bleibst Du im schlimmsten Fall auf diesen Kosten sitzen.

Auf offene Rechnungen solltest Du direkt reagieren und den Mieter abmahnen. Grundsätzlich steht das Wohnungsverhältnis in Deutschland unter einem besonderen Schutz. Oftmals klagen Immobilienbesitzer über lange Kündigungsfristen. Sobald ein Mieter jedoch zwei aufeinanderfolgende Mieten nicht überweist, hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags. Es empfiehlt sich bei der vorherigen Abmahnung auf dieses Recht auf eine unmittelbare Kündigung hinzuweisen. Sollte der Mieter die offenen Rechnungen nicht begleichen, dürfen Vermieter davon Gebrauch machen. Falls ein Verdacht auf einen Mietnomaden vorliegt, sollte zum entsprechenden Zeitpunkt sofort eine fristlose Kündigung eingereicht werden. Sie sollte schriftlich übermittelt werden.

Der nächste Schritt nach der Kündigung

Leider reagieren die meisten Mietnomaden auf fristlose Kündigungsschreiben ebenso wenig wie auf Mahnungen. Vermieter können persönlich vorstellig werden und versuchen, die Mieter zu treffen. An der Stelle ist es wichtig, sich zum Besuch einen Zeugen mitzunehmen. Falls es zu Streitfällen kommen sollte, kann dieser später Auskunft über Gespräche geben. Der Mieter ist nicht anzutreffen oder möchte die Wohnung nicht räumen? Dann ist die Räumungsklage der nächste Schritt. Sobald die Mieter nach Ablauf der gesetzlichen Frist noch im Haus sind, kann diese beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Das Gericht prüft, ob die Gründe zur Kündigung berechtigt sind und alle formalen Vorgaben bei der Kündigung eingehalten wurden. Sofern beides gegeben ist, kann das Gericht eine Zwangsräumung der Wohnung verfügen. Mit dem eingeholten Räumungstitel ist eine rechtssichere Wohnungsräumung möglich. Die Zwangsräumung läuft über einen Gerichtsvollzieher, der dem Mieter drei weitere Wochen zur vollständigen Räumung der Wohnung gibt.

Vermeide diese Fehler

Es kommt vor, dass Mieter eigenmächtige Maßnahmen ergreifen. Ein Austausch der Schlösser oder ein unbefugtes Betreten der Wohnung und das Entsorgen von Eigentum der Mietnomaden kann Immobilienbesitzer teuer zu stehen kommen. Sofern das Mietverhältnis noch besteht, ist der Wohnraum der Mieter geschützt – und deren Eigentum ohnehin. Ein unbefugtes Austauschen der Schlösser und der Zutritt sind illegal. Das Abstellen von Strom- und Wasserversorgung ist während eines laufenden Mietverhältnisses nicht gestattet. Entsprechend wichtig ist eine schnelle Mahnung und konsequente Kündigung. Erst sie legen in Verbindung mit der Räumungsklage die Basis für das weitere Vorgehen. Wenn die Mieter korrekt abgemahnt und gekündigt wurden und das Gericht einer Räumung zustimmt, ist das Abstellen der Energieversorgung möglich.

Allgemeine Empfehlungen für sorgenfreie Vermietungen

Grundsätzlich ist eine Anzeige wegen Mietbetrugs ratsam. Solche Anzeigen machen es Mietnomaden schwerer, ihr Spiel mit anderen Vermietern weiterzutreiben. Du hast den begründeten Verdacht, dass der Mieter bei Vertragsabschluss wusste, dass er die Miete nicht an Dich zahlen wird? In dem Fall kannst Du nach § 263 StGB Anzeige wegen Einmietbetrug erstellen. Betrugsfälle dieser Art können hohe Geldstrafen und sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

Eine Mietnomadenversicherung garantiert, dass alle Schritte schnell ablaufen können und während des langwierigen Räumungsverfahrens für den Vermieter keine hohen Schulden entstehen. Die unterschiedlichen Versicherungen bieten ein unterschiedliches Leistungsspektrum. Kombinierte Mietausfallversicherungen und Mietnomadenversicherungen greifen unmittelbar beim ersten Mietrückstand und decken unterschiedliche Schäden und Renovierungsbedarfe ab. Dabei kann sich der Vermieter das Geld von der Versicherung holen, bevor diese die Leistungen beim Schadensverursacher eintreibt. In der Praxis kannst Du damit ohne viel Stress und finanzielle Vorschüsse Mietnomaden loswerden. Allerdings musst Du die genannten Schritte zum passenden Zeitpunkt einleiten.

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