Schönheitsreperaturklausel unwirksam?
Hintergrund: Eine Mieterin berief sich auf die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel in ihrem Mietvertrag. Die Wohnung sei unrenoviert gewesen, als sie einzog.
Viele Mieter haben in ihren Mietverträgen Schönheitsreperaturklauseln. Durch diese werden die über die Zeit fälligen, aber nicht erheblichen Renovierungsarbeiten in der Wohnung den Mietern auferlegt.