Wohnungsbesichtigungen trotz schwerwiegender psychischer Erkrankung des aktuellen Mieters?
Urteil vom 26.04.2023 (BGH, Urteil v. 26.04.2023, VIII ZR, 420/21)
Grundsätzlich ist der Mieter aus einer vertraglichen Nebenpflicht aus § 242 BGB verpflichtet, dem Vermieter nach entsprechender Voranmeldung Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, sofern es dafür einen konkreten sachlichen Grund gibt (Urt. v. 04.06.2014, Az. VIII ZR 289/13).
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