Allgemeines zu Betriebskosten:
Umgangssprachlich spricht man von Mietnebenkosten, in Wirklichkeit dürfen Vermieter jedoch nur die "echten" Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen.
Die Mietnebenkosten sind stark von der Region der Mietwohnung abhängig. Der Mieter muss Nebenkosten zur Miete nur dann zahlen, wenn sie zusätzlich zur Miete im Mietvertrag wirksam
vereinbart wurden. Als Betriebskosten dürfen folgende Kosten vereinbart werden.
Beispiele für Mietnebenkosten:
Grundsteuer, Wasserkosten, Abwasser, Aufzug, Straßenreinigung & Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne & Kabelanschluss,
Waschküche, Sonstige Kosten (Beispiel: Schwimmbad und Sauna - Müssen aber genau angegeben werden)
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